Seit Monaten leiden viele Bürger insbesondere in den Stadtteilen Bonames, Kalbach und Nieder-Eschbach unter einer steige
Vorlagentyp: F
Inhalt
S A C H S T A N D :
Frage vom 14.06.2018,
F 1356 Seit Monaten leiden viele Bürger
insbesondere in den Stadtteilen Bonames, Kalbach und Nieder-Eschbach unter
einer steigenden Krähenpopulation. Vogeldreck und auch Lärm führen zu Verdruss.
An der U-Bahn-Station "Kalbach", im Unteren Kalbacher Weg
in Bonames sowie auch im Wohngebiet am Ben-Gurion-Ring fühlen sich Krähen sehr
wohl - nicht jedoch sehr betroffene Fahrgäste sowie Anwohner von Klein bis
Groß. Ortstermine haben bisher nicht zu Maßnahmen geführt, die die Situation
verbessern. Die Krähen vermehren sich stark weiter und verdrängen dem Anschein
nach auch andere Vogelarten. Ich frage den Magistrat, was er unternimmt, um die
Vielfalt der Vogelarten im Frankfurter Norden zu erhalten und das Übermaß an
Krähen zu reduzieren. Antwort des Magistrats: Krähenvögel sind durch die Vogelschutzrichtlinie der
EU und das Bundesnaturschutzgesetz, BNatSchG, geschützt. Vermutlich handelt es
sich im geschilderten Fall um Saatkrähen. Diese versammeln sich im Frühjahr in
den Kronen großer Bäume, um dort zu brüten, und kehren in der Regel jedes Jahr
zu ihren Brutplätzen zurück. Da die Krähen ihre Nester jedes Jahr wieder
aufsuchen, sind diese "Brut- und Niststätten" ebenfalls geschützt, § 44
BNatschG, und somit eine Zerstörung oder Beseitigung der Nester verboten. Eine
unbegrenzte Vermehrung ist alleine schon durch die Konkurrenz um passende
Brutplätze und Nahrung ausgeschlossen. Insgesamt steht die Saatkrähe auf der
Vorwarnliste der Roten Liste Hessens, Stand 2014. Die negativ empfundenen Auswirkungen einer
Krähenkolonie, deren Laute das menschliche Ohr als weniger angenehm empfindet
als beispielsweise das Singen einer Nachtigall oder Lerche, sind als normaler
Bestandteil der Natur hinzunehmen. Den Belästigungen durch Vogelkot könnte mit
geeigneten baulichen Einrichtungen begegnet werden, zum Beispiel durch eine
Überdachung von Wartebereichen an der U-Bahnstation. Insgesamt stellt die
beschriebene Situation jedoch keinen Grund dar, eine Ausnahme von den
gesetzlichen Verboten des Tötens und der Vergrämung zu genehmigen. Ein direkter Zusammenhang zwischen einer Gefährdung
oder Verdrängung von anderen heimischen Vögeln allgemein und dem verstärkten
Vorkommen von Krähen, konnte wissenschaftlich nicht belegt werden. Zwar zählen
Krähen zu den sogenannten Nesträubern - Eier und Jungvögel stellen jedoch nur
zeitlich begrenzt eine Nahrungsergänzung und nicht die Hauptnahrung dar. Der
Rückgang einiger Arten wird durch andere Umstände hervorgerufen, die
hauptsächlich durch den Menschen verursacht sind. Hierzu zählen insbesondere
das Vernichten von geeigneten Brut- und Nistplätzen durch Baumfällungen,
Rodungen und die intensive Landwirtschaft, welche nachweislich zu einem
Rückgang von Lebensraum aber auch Insekten, der wichtigsten Nahrungsquelle von
Singvögeln, führt. Antragstellende Person(en):
Stadtv.
Robert Lange Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Antrag vom
16.04.2019, OF
182/14
Auskunftsersuchen vom 06.05.2019, V 1240
Anregung an den
Magistrat vom 13.03.2020, OM 5941