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Seit Monaten leiden viele Bürger insbesondere in den Stadtteilen Bonames, Kalbach und Nieder-Eschbach unter einer steige

Vorlagentyp: F

Inhalt

S A C H S T A N D : Frage vom 14.06.2018, F 1356 Seit Monaten leiden viele Bürger insbesondere in den Stadtteilen Bonames, Kalbach und Nieder-Eschbach unter einer steigenden Krähenpopulation. Vogeldreck und auch Lärm führen zu Verdruss. An der U-Bahn-Station "Kalbach", im Unteren Kalbacher Weg in Bonames sowie auch im Wohngebiet am Ben-Gurion-Ring fühlen sich Krähen sehr wohl - nicht jedoch sehr betroffene Fahrgäste sowie Anwohner von Klein bis Groß. Ortstermine haben bisher nicht zu Maßnahmen geführt, die die Situation verbessern. Die Krähen vermehren sich stark weiter und verdrängen dem Anschein nach auch andere Vogelarten. Ich frage den Magistrat, was er unternimmt, um die Vielfalt der Vogelarten im Frankfurter Norden zu erhalten und das Übermaß an Krähen zu reduzieren. Antwort des Magistrats: Krähenvögel sind durch die Vogelschutzrichtlinie der EU und das Bundesnaturschutzgesetz, BNatSchG, geschützt. Vermutlich handelt es sich im geschilderten Fall um Saatkrähen. Diese versammeln sich im Frühjahr in den Kronen großer Bäume, um dort zu brüten, und kehren in der Regel jedes Jahr zu ihren Brutplätzen zurück. Da die Krähen ihre Nester jedes Jahr wieder aufsuchen, sind diese "Brut- und Niststätten" ebenfalls geschützt, § 44 BNatschG, und somit eine Zerstörung oder Beseitigung der Nester verboten. Eine unbegrenzte Vermehrung ist alleine schon durch die Konkurrenz um passende Brutplätze und Nahrung ausgeschlossen. Insgesamt steht die Saatkrähe auf der Vorwarnliste der Roten Liste Hessens, Stand 2014. Die negativ empfundenen Auswirkungen einer Krähenkolonie, deren Laute das menschliche Ohr als weniger angenehm empfindet als beispielsweise das Singen einer Nachtigall oder Lerche, sind als normaler Bestandteil der Natur hinzunehmen. Den Belästigungen durch Vogelkot könnte mit geeigneten baulichen Einrichtungen begegnet werden, zum Beispiel durch eine Überdachung von Wartebereichen an der U-Bahnstation. Insgesamt stellt die beschriebene Situation jedoch keinen Grund dar, eine Ausnahme von den gesetzlichen Verboten des Tötens und der Vergrämung zu genehmigen. Ein direkter Zusammenhang zwischen einer Gefährdung oder Verdrängung von anderen heimischen Vögeln allgemein und dem verstärkten Vorkommen von Krähen, konnte wissenschaftlich nicht belegt werden. Zwar zählen Krähen zu den sogenannten Nesträubern - Eier und Jungvögel stellen jedoch nur zeitlich begrenzt eine Nahrungsergänzung und nicht die Hauptnahrung dar. Der Rückgang einiger Arten wird durch andere Umstände hervorgerufen, die hauptsächlich durch den Menschen verursacht sind. Hierzu zählen insbesondere das Vernichten von geeigneten Brut- und Nistplätzen durch Baumfällungen, Rodungen und die intensive Landwirtschaft, welche nachweislich zu einem Rückgang von Lebensraum aber auch Insekten, der wichtigsten Nahrungsquelle von Singvögeln, führt. Antragstellende Person(en): Stadtv. Robert Lange Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 16.04.2019, OF 182/14 Auskunftsersuchen vom 06.05.2019, V 1240 Anregung an den Magistrat vom 13.03.2020, OM 5941