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Krähenpopulation U-Bahn-Station „Kalbach“

Vorlagentyp: OM

Inhalt

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 14.06.2019, OM 4755 entstanden aus Vorlage: OF 450/12 vom 29.05.2019 Betreff: Krähenpopulation U-Bahn-Station "Kalbach" Vorgang: OM 1848/17 OBR 12 Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, wie das Ausmaß der Verkotung der Bahnsteige, der Buswartebereiche und der auf dem Park-and-ride-Parkplatz abgestellten Pkw an der U-Bahn-Station durch Saatkrähen vermindert werden kann. Der Schutz der Tiere durch die EU-Vogelschutzrichtlinie und das Bundesnaturschutzgesetz ist dem Ortsbeirat bekannt. Begründung: Die Belastung des genannten Bereichs mit Vogelkot und herabfallendes Nistmaterial hat das tolerable und verantwortbare Maß überschritten. Insbesondere für mobilitätseingeschränkte Personen auf den Behindertenparkplätzen ist es extrem schwierig, den Schmutz von den Fahrzeugen zu entfernen. Die klare, uneingeschränkte Akzeptanz des Vogelschutzes kann den Magistrat nicht von seiner Verantwortung entlasten, diesen ÖPNV-Knotenpunkt in einem hygienisch unbedenklichen Zustand zu halten. Zusätzliche Reinigungsintervalle, zusätzliche Überdachungen oder Segel, wie sie der Ortsbeirat 12 bereits mit der Vorlage vom 23.06.2017, OM 1848, angeregt hatte, können der Abhilfe dienen, ohne negativ auf die vorhandene Saatkrähenpopulation zu wirken. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 23.06.2017, OM 1848 Stellungnahme des Magistrats vom 21.02.2020, ST 368 Anregung an den Magistrat vom 13.03.2020, OM 5941 Stellungnahme des Magistrats vom 19.06.2020, ST 1182 Anregung an den Magistrat vom 18.02.2022, OM 1736 Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des OBR 12 am 25.10.2019, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 36. Sitzung des OBR 12 am 29.11.2019, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 37. Sitzung des OBR 12 am 17.01.2020, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 92 13