Krähenpopulation U-Bahn-Station „Kalbach“
Vorlagentyp: OM
Inhalt
S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 14.06.2019, OM
4755 entstanden aus
Vorlage: OF 450/12 vom
29.05.2019 Betreff: Krähenpopulation U-Bahn-Station
"Kalbach" Vorgang: OM 1848/17 OBR 12 Der Magistrat wird gebeten, zu
prüfen und zu berichten, wie das Ausmaß der Verkotung der Bahnsteige, der
Buswartebereiche und der auf dem Park-and-ride-Parkplatz abgestellten Pkw an
der U-Bahn-Station durch Saatkrähen vermindert werden kann. Der Schutz der
Tiere durch die EU-Vogelschutzrichtlinie und das Bundesnaturschutzgesetz ist
dem Ortsbeirat bekannt. Begründung: Die Belastung des genannten Bereichs mit Vogelkot und
herabfallendes Nistmaterial hat das tolerable und verantwortbare Maß
überschritten. Insbesondere für mobilitätseingeschränkte Personen auf den
Behindertenparkplätzen ist es extrem schwierig, den Schmutz von den Fahrzeugen
zu entfernen. Die klare, uneingeschränkte Akzeptanz
des Vogelschutzes kann den Magistrat nicht von seiner Verantwortung entlasten,
diesen ÖPNV-Knotenpunkt in einem hygienisch unbedenklichen Zustand zu halten.
Zusätzliche Reinigungsintervalle, zusätzliche Überdachungen oder Segel, wie sie
der Ortsbeirat 12 bereits mit der Vorlage vom 23.06.2017, OM 1848,
angeregt hatte, können der Abhilfe dienen, ohne negativ auf die vorhandene
Saatkrähenpopulation zu wirken. Antragstellender Ortsbeirat:
Ortsbeirat 12
Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 23.06.2017, OM 1848
Stellungnahme des
Magistrats vom 21.02.2020, ST 368
Anregung an den
Magistrat vom 13.03.2020, OM 5941
Stellungnahme des
Magistrats vom 19.06.2020, ST 1182
Anregung an den
Magistrat vom 18.02.2022, OM 1736
Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des OBR
12 am 25.10.2019, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche
Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats
in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit
unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit
erinnert. Abstimmung:
Einstimmige Annahme 36. Sitzung des OBR
12 am 29.11.2019, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche
Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats
in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit
unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit
erinnert. Abstimmung:
Einstimmige Annahme 37. Sitzung des OBR
12 am 17.01.2020, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche
Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats
in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit
unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit
erinnert. Abstimmung:
Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 92 13