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Krähenpopulation U-Bahn-Station „Kalbach“

Vorlagentyp: OM

Inhalt

Anregung an den Magistrat vom 14.06.2019, OM 4755 entstanden aus Vorlage: OF 450/12 vom 29.05.2019

Betreff: Krähenpopulation U-Bahn-Station "Kalbach" Vorgang: OM 1848/17 OBR 12 Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, wie das Ausmaß der Verkotung der Bahnsteige, der Buswartebereiche und der auf dem Park-and-ride-Parkplatz abgestellten Pkw an der U-Bahn-Station durch Saatkrähen vermindert werden kann. Der Schutz der Tiere durch die EU-Vogelschutzrichtlinie und das Bundesnaturschutzgesetz ist dem Ortsbeirat bekannt. Begründung: Die Belastung des genannten Bereichs mit Vogelkot und herabfallendes Nistmaterial hat das tolerable und verantwortbare Maß überschritten. Insbesondere für mobilitätseingeschränkte Personen auf den Behindertenparkplätzen ist es extrem schwierig, den Schmutz von den Fahrzeugen zu entfernen. Die klare, uneingeschränkte Akzeptanz des Vogelschutzes kann den Magistrat nicht von seiner Verantwortung entlasten, diesen ÖPNV-Knotenpunkt in einem hygienisch unbedenklichen Zustand zu halten. Zusätzliche Reinigungsintervalle, zusätzliche Überdachungen oder Segel, wie sie der Ortsbeirat 12 bereits mit der Vorlage vom 23.06.2017, OM 1848, angeregt hatte, können der Abhilfe dienen, ohne negativ auf die vorhandene Saatkrähenpopulation zu wirken. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12

Beratungsverlauf 3 Sitzungen

Sitzung 35
OBR 12
TO I, TOP 5
Angenommen
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.
Zustimmung:
Alle
Sitzung 36
OBR 12
TO I, TOP 5
Angenommen
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.
Zustimmung:
Alle
Sitzung 37
OBR 12
TO I, TOP 5
Angenommen
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.
Zustimmung:
Alle