Auslagerung der Diesterwegschule
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 16.10.2017, ST
2062
Betreff: Auslagerung der
Diesterwegschule Eine aktuelle Überprüfung der
Bleichwiese hat ergeben, dass es sich hierbei um eine Feuchtwiese handelt, die
dem gesetzlichen Schutz des § 30 Abs. 2 Ziffer 2 Bundesnaturschutzgesetz
untersteht. Eine erhebliche Beeinträchtigung der Wiese, z.B. durch Befahrung
oder Überbauungen, ist gesetzlich verboten. Eine Ausnahmegenehmigung kann
nicht erteilt werden, weil Feuchtwiesen standortgebunden sind und nicht
andernorts wiederhergestellt werden können. Zudem gibt es Alternativflächen für die temporäre
Schulverlagerung, die nicht den gesetzlichen Schutzstatus aufweisen, so dass
auch eine Befreiung von den Schutzvorschriften des § 30 BNatSchG nicht infrage
kommen kann. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 18.05.2017, OM 1615
Antrag vom
09.11.2017, OF
379/9
Anregung an den Magistrat vom 09.11.2017, OM 2407