Liegenschaften Bernadottestraße 57 und Weißkirchener Weg 34
Stellungnahme des Magistrats
Zur Liegenschaft Bernadottestraße 57 gibt es keinen neuen Sachstand. Zwar fanden im September 2020 neue Bauberatungsgespräche statt. Die vorgestellten Planungen für eine Neubebauung waren allerdings baurechtlich nicht genehmigungsfähig, die zugesagte Überarbeitung der Planungen wurde dem Magistrat bisher nicht vorgelegt. Wie der Magistrat in seiner Stellungnahme ST 599 vom 22.03.2019 mitgeteilt hat, besitzt er keine Rechtsgrundlage, um eine schnellere Bebauung der Liegenschaft zu fordern. Eine Aussage über den weiteren zeitlichen Verlauf ist derzeit nicht möglich. Auch bei der Liegenschaft Weißkirchener Weg 34 ist der Sachstand weiterhin unverändert. Nachdem das Regierungspräsidium ein Vorgehen nach dem Abfallrecht ausgeschlossen hat, prüft der Magistrat jetzt, ob ein bauordnungsrechtliches Verfahren wegen ungenehmigter Nutzungsänderungen eingeleitet werden kann. Dies erfordert eine detaillierte Prüfung der Genehmigungssituation, in die auch das Rechtsamt miteinbezogen ist. Der Magistrat wird über den weiteren Verlauf der Verfahren erneut berichten.