"Jahrhundertregenfälle" werden zu jährlichen Ereignissen/zu viele Überschwemmungen der Stadtteile
Stellungnahme des Magistrats
Zu 1 und 2 und 4 Am 02. Mai 2024 wurden in den Ortsteilen Seckbach und Riederwald Niederschläge von rund 45 bis 50 l/m2 in ca. 30 Minuten erfasst. Dies entspricht - wie bereits in der Anfrage tituliert einer statistischen Wiederkehrhäufigkeit von mehr als 100 Jahren. Die Einordnung als "Jahrhundertregen" entstammt einer Statistik, die auf Wetterdaten der letzten Jahrzehnte basiert. Das heißt, das Regenereignis tritt im statistischen Mittel einmal alle Hundert Jahre auf. Diese Einordnung schließt aber leider nicht aus, dass ein solcher "Jahrhundertregen" doch mehrmals in einem kürzeren zeitlichen Abstand zueinander auftritt. Es ist aber auch festzustellen, dass nicht alle Starkregen, die zu Schäden führen, Jahrhundertregen sind. Abhängig von der Topografie, Bebauung und vorhandenen Schutzmaßnahmen kann es auch bei Starkregen mit Jährlichkeiten von nur 10, 20 oder 50 Jahren zu Überflutungen und Kanalrückstau mit hoher öffentlicher Aufmerksamkeit kommen. Zudem sind die lokalen Intensitäten bei einer durchziehenden Wolkenformation sehr unterschiedlich. Das Kanalnetz wird nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik für Regenereignisse bemessen, wie sie im statistischen Mittel einmal in 3 bis 5 Jahren auftreten. Aus technischen und finanziellen Gründen können Abwasserkanäle nicht für jeden erdenklichen Starkregen ausgelegt werden, sodass Überflutungsschäden nur äußerst begrenzt durch den Ausbau des Kanalnetzes begegnet werden kann. Die Stadt verfolgt daher seit Jahren das Ziel, anfallendes Regenwasser dezentral (d.h. dort, wo es anfällt) zu bewirtschaften und nur gedrosselt weiter zu geben, sodass der Abfluss auf ein Minimum reduziert wird. So sollen die Wassermassen in der Fläche zurückgehalten werden und deren Auswirkungen reduziert werden. Gleichzeitig kommt das dem natürlichen, unbebauten Zustand am nächsten und dient der Klimawandelanpassung. Im Weiteren wird mit dem Fokus auf die Starkregenvorsorge bei der Gestaltung von Straßen, Plätzen und Grünflächen und sonstigen städtischen Planungen inzwischen darauf geachtet, dass Sturzfluten zwischengespeichert oder in schadlos überflutbare Flächen abgeleitet werden können. Allerdings kann auch dieses Vorgehen keine vollständige Sicherheit bieten. Hier bleiben am Ende stets der Gebäudeeigentümer und die Gebäudeeigentümerin in der Pflicht, sich gegen solche äußerlichen Einwirkungen zu schützen (§ 5 (2) Wasserhaushaltsgesetz). Zu 3 In diesem Jahr wurden Reinigungsarbeiten an der öffentlichen Kanalisation im Bereich "Am Erlenbruch" im Vorfeld einer planmäßigen Kanalinspektion durchgeführt. Ein Zusammenhang zwischen diesen Reinigungsarbeiten und den diesjährigen Starkregenereignissen bestand nicht. Zu 5 Die Warnung der Bevölkerung durch die Branddirektion erfolgt auf der Grundlage der für den Katastrophenschutz geltenden Bestimmungen. Bei der Unwetterlage am 02.05.2024 wurden lageangemessen Warnmeldungen über das Modulare Warnsystem (MOWAS), die Nina-App sowie alle angeschlossenen Apps verbreitet. Eine Warnmeldung über Cell-Broadcast wurde nicht ausgelöst, da für die Aussendung von Warnmeldungen über Cell-Broadcast eine stärkere Gefahrenlage hätte vorherrschen müssen. Das Warnmeldesystem Cell-Broadcast kommt als solches nur dann zur Anwendung, wenn es zum Abwenden einer unmittelbaren Gefahr für Leib und Leben erforderlich ist. Wenngleich ein Starkregenereignis im Einzelfall ein solch unmittelbares Gefahrenszenario mit sich bringen kann, lagen für die konkrete Unwetterlage am 02.05.2024 keine Hinweise hierfür vor. Zu 6 Der Überstau des Kanalnetzes bzw. der Rückstau aus diesem kann ab bestimmten Niederschlagsintensitäten nicht mehr verhindert werden. Passiert dies bei normalen Starkregen, wie sie statistisch alle 3-5 Jahre auftreten, so muss das Kanalnetz entsprechend angepasst werden. In vielen Fällen kann das Kanalsystem sogar noch darüber hinaus Wasser aufnehmen. Tritt bei stärkeren Niederschlägen Wasser aus, entspricht dies der geplanten Funktionsweise. Es aus Platz- und Kostengründen nicht möglich, das Kanalnetz für alle erdenklichen Niederschlagsereignisse auszulegen (siehe Antwort zu Fragen 1, 2 und 4). Bei außergewöhnlichen oder extremen Starkregenereignissen (wie am 2. Mai 2024), bei denen in kürzester Zeit große Niederschlagsmengen auf ein Gebiet fallen, entstehen die Überschwemmungen meist aus den Sturzfluten an der Oberfläche. Nur in wenigen Fällen überstaut der Kanal und Abwasser tritt aus den Deckeln aus. Oft ist die Kanalisation bei diesen Starkregen noch nicht einmal ausgelastet, weil das Regenwasser so schnell gar nicht durch die Sinkkästen in die Kanäle gelangt. Zu 7 Der Stadt sind keine Probleme mit Schlammeinträgen auf Verkehrswege oder in Entwässerungsbauwerke im Ortsbezirk 11 bekannt.