Einführung eines SMS und E-Mail unterstützenden Systems für Katastrophenwarnungen
Vorlagentyp: B
Inhalt
S A C H S T A N D : Bericht des
Magistrats vom 18.02.2013, B 89 Betreff: Einführung eines SMS und E-Mail
unterstützenden Systems für Katastrophenwarnungen Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 15.11.2012, §
2417 - OA 258/12 OBR 11 -
Nach dem großflächigen Abbau
der Sirenennetze stehen noch folgende Möglichkeiten zur Warnung der Bevölkerung
zur Verfügung: 1) Warnung über Radiodurchsagen
2) Warnung über
Lautsprecherdurchsagen Diese Möglichkeiten sind aus Sicht des Magistrats
nicht ausreichend. Eine effiziente Warnung erfordert in der ersten Phase ein
"Wecken", d. h. Aufmerksamkeit erzeugen, um alle Personen in einem Gebiet zu
erreichen, welche eine Gefährdung nicht wahrgenommen haben bzw. wahrnehmen
können. In einer zweiten Phase folgt dann eine Information mit der Nennung
einer Gefahr und Handlungsanweisungen für die Bevölkerung um dieser Gefahr
entgegenzuwirken. Es ist anzustreben, die Bevölkerung so zeitnah wie möglich,
beginnend mit einem "Weckeffekt", zu warnen. Der "Weckeffekt" ist mit
Lautsprecherdurchsagen gegeben, erfordert aber einigen logistischen Aufwand und
benötigt dadurch wertvolle Zeit. Radiodurchsagen haben diesen Weckeffekt nicht.
Sie können aber die beschriebenen notwendigen Informationen schnell an weite
Teile der Bevölkerung weitergeben. In dieser Situation stehen zurzeit verschiedene
alternative oder ergänzende Systeme in der Diskussion. Die Feuerwehr Frankfurt
am Main ist Kooperationspartner im Projekt KATWARN. Dieses System ist in seiner
jetzigen Konfiguration in der Lage, SMS- und E-Mail-Nachrichten zu versenden.
Es nutzt dabei die Nummerierung von Postzustellbezirken zur Selektion. Diese
Entwicklung wird vonseiten der Feuerwehr Frankfurt am Main unterstützt, auch
wenn nach Realanwendungen erhebliche Mängel festgestellt wurden und daher bis
auf Weiteres von einer weiteren Anwendung im Schadensfall abgesehen werden
muss. Um Fehleinschätzungen und
Fehlentwicklungen zu vermeiden, hat die Arbeitsgemeinschaft der Leiter der
Berufsfeuerwehrehren (AGBF Bund) einige Hinweise zum System KATWARN
veröffentlicht. Darin wird deutlich herausgearbeitet, dass KATWARN nur ein
ergänzendes Warnsystem darstellen kann. Auch eine Weiterentwicklung zu einer
funkzellengebundenen Warnung löst nicht grundlegende Probleme wie z. B. den
erforderlichen Weckeffekt oder die Nichterreichbarkeit von älteren Personen
ohne Mobiltelefon. Die Bundesrepublik Deutschland benötigt ein
flächendeckendes und einheitliches System zur Warnung der Bevölkerung bei
Gefahrenlagen. Bei der Warnung von Menschen darf an einer Stadtgrenze nicht
halt gemacht werden. Die Warnung der Bevölkerung fällt in die Zuständigkeit der
Katastrophenschutzbehörden der Länder. Eine Verpflichtung zur Warnung der
Bevölkerung ergibt sich auch aus der Zuständigkeit des Bundes für den Schutz
der Bevölkerung vor den besonderen Gefahren, die in einem Verteidigungsfall
drohen. Eine einheitliche und abgestimmte Lösung zwischen allen Beteiligten in
diesem Bereich ist wünschenswert, der Magistrat wird versuchen, eine solche
Lösung voranzubringen. Ferner wirkt er im Rahmen seiner Möglichkeiten, z. B.
durch die Teilnahme der Feuerwehr Frankfurt am Main am Projekt KATWARN und
anderer Gremienarbeit, auf eine Weiterentwicklung hin. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung vom
24.09.2012, OA 258
Antrag vom
30.04.2024, OF
626/11
Auskunftsersuchen vom 27.05.2024, V 948
Zuständige Ausschüsse:
Ausschuss für
Recht, Verwaltung und Sicherheit Beratung im Ortsbeirat: 11
Versandpaket: 20.02.2013 Beratungsergebnisse: 19. Sitzung des OBR
11 am 18.03.2013, TO II, TOP 1 Beschluss: Die Vorlage B 89 dient zur Kenntnis.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 19. Sitzung des
Ausschusses für Recht, Verwaltung und Sicherheit am 22.04.2013, TO I, TOP
20 Beschluss: nicht auf TO
Die Vorlage B 89 dient zur Kenntnis.
(Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung:
CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und
RÖMER Sonstige
Voten/Protokollerklärung: Piraten (= Kenntnis)
Beschlussausfertigung(en): § 3034, 19. Sitzung
des Ausschusses für Recht, Verwaltung und Sicherheit vom 22.04.2013 Aktenzeichen: 37 3