Bockenheimer Landstraße 92: Vorgartensatzung durchsetzen
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 11.01.2016, ST
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Betreff: Bockenheimer
Landstraße 92: Vorgartensatzung durchsetzen Die zum öffentlichen Straßenraum
gehörenden Flächen vor der Liegenschaft Bockenheimer Landstraße 92 wurden 2010
neu hergestellt. Von einer Entsiegelung wird daher abgesehen. Auch eine
Installation zusätzlicher Stahlabweiser ist nicht möglich, da ein hohes Risiko
besteht, dass hierbei Wurzeln oder Leitungen beschädigt würden. Es wird jedoch
Sorge dafür getragen, zusätzliche Kontrollen durchzuführen. Die Pflanzkübel vor der Liegenschaft sind
Bestandteil einer genehmigten Sondernutzungsfläche. Von einer Entziehung der
Sondernutzungsgenehmigung wird abgesehen. Im Übrigen besteht unabhängig von den Pflanzkübeln
am Rande der Siesmayerstraße nicht genügend Platz für eine Fahrradspur. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 28.09.2015, OM 4534