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Bockenheimer Landstraße 92: Vorgartensatzung durchsetzen

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 11.01.2016, ST 19 Betreff: Bockenheimer Landstraße 92: Vorgartensatzung durchsetzen Die zum öffentlichen Straßenraum gehörenden Flächen vor der Liegenschaft Bockenheimer Landstraße 92 wurden 2010 neu hergestellt. Von einer Entsiegelung wird daher abgesehen. Auch eine Installation zusätzlicher Stahlabweiser ist nicht möglich, da ein hohes Risiko besteht, dass hierbei Wurzeln oder Leitungen beschädigt würden. Es wird jedoch Sorge dafür getragen, zusätzliche Kontrollen durchzuführen. Die Pflanzkübel vor der Liegenschaft sind Bestandteil einer genehmigten Sondernutzungsfläche. Von einer Entziehung der Sondernutzungsgenehmigung wird abgesehen. Im Übrigen besteht unabhängig von den Pflanzkübeln am Rande der Siesmayerstraße nicht genügend Platz für eine Fahrradspur. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 28.09.2015, OM 4534

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