Bockenheimer Landstraße 92: Vorgartensatzung durchsetzen
Begründung
Vorgartensatzung durchsetzen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten: An der Liegenschaft Bockenheimer Landstraße 92 wurden Umbauten vorgenommen, die gegen die geltende Vorgartensatzung der Stadt Frankfurt verstoßen. Diese sind zurückzunehmen und zu entsiegeln, das Parken auf dem Vorgartengrundstück ist durch geeignete Maßnahmen, wie Poller, zu unterbinden. Auch die Pflanzkübel am Rande der Siesmayerstraße sind für eine mögliche neue Einfädelspur (siehe OF738/2) für Fahrradfahrer zu entfernen. Begründung: Wie auf den beigefügten Bildern zu erkennen ist, sind die Flächen für einen Vorgarten der der Vorgartensatzung entsprechen soll, stark versiegelt. Besonders die zum Parken genutzten Flächen entlang der Bockenheimer Landstraße und entlang der Siesmayerstraße entsprechen nicht der Satzung. Im Hinblick einer Verbesserung der Einfädelung für Fahrradfahrer, die auf der Siesmayer von Norden kommend auf die Bockenheimer Landstraße radeln, sind die augenscheinlich nicht sehr ansprechenden Blumenkübel ein Hindernis. Anlage 1 (ca. 147 KB)