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Kita Heddernheimer Kirchstraße 11

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 07.01.2013, ST 19 Betreff: Kita Heddernheimer Kirchstraße 11 Zu 1.: Im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens prüft der Magistrat das Bauplanungs- und das Bauordnungsrecht. Bei dem geplanten Bauvorhaben werden die zulässige Grundflächenzahl (GRZ) von 0,4 um 100 Prozent und die Geschossflächenzahl von 0,8 um ca. 83 Prozent überschritten. Hieraus ergibt sich, dass an allen drei Nachbargrenzen die erforderlichen Abstandsflächen nicht eingehalten werden können. Deren Überprüfung aber ist bei einer Umnutzung eines Bestandsgebäudes nach der Hessischen Bauordnung erforderlich, da hier kein Bestandsschutz geltend gemacht werden kann und es sich um ein nachbarschützendes Recht handelt. Für die Frage der Abstandsflächen ist es diesbezüglich also unerheblich, ob es sich um einen Neubau oder eine Nutzungsänderung handelt. Bei der Umnutzung des Bestandsgebäudes, verbunden mit der durch die neue Nutzungsart entstehenden Abstandsflächenproblematik, bestehen in baulicher Hinsicht selbstverständlich größere Unwägbarkeiten als bei einem Neubau. Das Bestandsgebäude wäre im Fall der Umnutzung mit entsprechend hohem Aufwand umzubauen und an die erhöhten bauordnungsrechtlichen Belange anzupassen. Ein Neubau dagegen kann sich von Grund auf an den Bedürfnissen der beabsichtigten Nutzung orientieren und dementsprechend geplant werden. Einige Problematiken könnten so im Rahmen der Planung aufgegriffen und gelöst werden. Die Beurteilung der wirtschaftlichen Sinnhaftigkeit und Machbarkeit ist dem Magistrat nicht möglich und liegt in der Hand des Bauherrn. In der Versagung der Baugenehmigung wurde die Abstandsflächenproblematik allerdings nur als einer von etlichen weiteren Gründen genannt. In bauordnungsrechtlicher Hinsicht ließen zudem Mängel bei der Verkehrssicherheit der Treppenanlagen, der Freiflächen und der Rettungswegführung keine andere Entscheidung zu. Eine Ermessensentscheidung zu Gunsten des Bauherrn war in diesem Fall nicht möglich. Zu 2.: Selbstverständlich unterstützt der Magistrat die Schaffung von Kindertagesstätten. Diese Unterstützung findet aber dort ihre Grenzen, wo die Sicherheit der Kinder gefährdet würde. Abstriche, die eventuell bei pädagogischen Konzepten in Bestandsgebäuden gemacht werden müssen, sind dabei keinesfalls gleichzusetzen mit Abstrichen bei den Sicherheitsstandards. Insofern ist leider nicht jedes Bestandsgebäude für eine Umnutzung geeignet bzw. der für eine Nutzung als Kindertageseinrichtung notwendige Umbau derart aufwändig, dass die Umnutzung wirtschaftlich tatsächlich nicht mehr sinnvoll ist. Im Übrigen ist die Stadt Frankfurt aktiv für die Erfüllung des Rechtsanspruches für Kindergartenkinder tätig. Neben der Errichtung von Neubauten werden zahlreiche Plätze über das Sofortprogramm in Liegenschaften realisiert, die für die Nutzung als Kindertageseinrichtung geeignet sind. Im Ortsbezirk 8 wird aktuell ein Neubau mit 50 Plätzen für die Betreuung von Kindern unter drei Jahren (U3) errichtet. Im Rahmen des Sofortprogramms sind zurzeit weitere 80 Plätze für Kinder im Alter von drei bis sechs Jahren sowie 90 Plätze für die U3-Betreuung in Planung. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 27.09.2012, V 505

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