Kita Heddernheimer Kirchstraße 11
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
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A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 07.01.2013, ST
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Betreff: Kita Heddernheimer
Kirchstraße 11 Zu 1.: Im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens prüft der
Magistrat das Bauplanungs- und das Bauordnungsrecht. Bei dem geplanten
Bauvorhaben werden die zulässige Grundflächenzahl (GRZ) von 0,4 um 100 Prozent
und die Geschossflächenzahl von 0,8 um ca. 83 Prozent überschritten. Hieraus
ergibt sich, dass an allen drei Nachbargrenzen die erforderlichen
Abstandsflächen nicht eingehalten werden können. Deren Überprüfung aber ist bei
einer Umnutzung eines Bestandsgebäudes nach der Hessischen Bauordnung
erforderlich, da hier kein Bestandsschutz geltend gemacht werden kann und es
sich um ein nachbarschützendes Recht handelt. Für die Frage der Abstandsflächen ist es
diesbezüglich also unerheblich, ob es sich um einen Neubau oder eine
Nutzungsänderung handelt. Bei der Umnutzung des Bestandsgebäudes, verbunden mit
der durch die neue Nutzungsart entstehenden Abstandsflächenproblematik,
bestehen in baulicher Hinsicht selbstverständlich größere Unwägbarkeiten als
bei einem Neubau. Das Bestandsgebäude wäre im Fall der Umnutzung mit
entsprechend hohem Aufwand umzubauen und an die erhöhten bauordnungsrechtlichen
Belange anzupassen. Ein
Neubau dagegen kann sich von Grund auf an den Bedürfnissen der beabsichtigten
Nutzung orientieren und dementsprechend geplant werden. Einige Problematiken
könnten so im Rahmen der Planung aufgegriffen und gelöst werden. Die
Beurteilung der wirtschaftlichen Sinnhaftigkeit und Machbarkeit ist dem
Magistrat nicht möglich und liegt in der Hand des Bauherrn. In der Versagung
der Baugenehmigung wurde die Abstandsflächenproblematik allerdings nur als
einer von etlichen weiteren Gründen genannt. In bauordnungsrechtlicher Hinsicht
ließen zudem Mängel bei der Verkehrssicherheit der Treppenanlagen, der
Freiflächen und der Rettungswegführung keine andere Entscheidung zu. Eine
Ermessensentscheidung zu Gunsten des Bauherrn war in diesem Fall nicht möglich.
Zu 2.: Selbstverständlich unterstützt der Magistrat die
Schaffung von Kindertagesstätten. Diese Unterstützung findet aber dort ihre
Grenzen, wo die Sicherheit der Kinder gefährdet würde. Abstriche, die eventuell
bei pädagogischen Konzepten in Bestandsgebäuden gemacht werden müssen, sind
dabei keinesfalls gleichzusetzen mit Abstrichen bei den Sicherheitsstandards.
Insofern ist leider nicht jedes Bestandsgebäude für eine Umnutzung geeignet
bzw. der für eine Nutzung als Kindertageseinrichtung notwendige Umbau derart
aufwändig, dass die Umnutzung wirtschaftlich tatsächlich nicht mehr sinnvoll
ist. Im Übrigen ist die Stadt Frankfurt
aktiv für die Erfüllung des Rechtsanspruches für Kindergartenkinder tätig.
Neben der Errichtung von Neubauten werden zahlreiche Plätze über das
Sofortprogramm in Liegenschaften realisiert, die für die Nutzung als
Kindertageseinrichtung geeignet sind. Im Ortsbezirk 8 wird aktuell ein Neubau mit 50
Plätzen für die Betreuung von Kindern unter drei Jahren (U3) errichtet. Im
Rahmen des Sofortprogramms sind zurzeit weitere 80 Plätze für Kinder im Alter
von drei bis sechs Jahren sowie 90 Plätze für die U3-Betreuung in Planung.
Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Auskunftsersuchen
vom 27.09.2012, V 505