Zukunft des Gewerbegebietes August-Schanz-Straße
Stellungnahme des Magistrats
Zu 1 & 2) Das Gewerbegebiet "August-Schanz-Straße" ist vorrangig durch kleine und mittlere Handwerksbetriebe sowie durch Unternehmen des Dienstleistungs- und verarbeitenden Gewerbes geprägt. Hinzu kommen einzelne Betriebe des Lebensmitteleinzelhandels, mehrere Anlagen für sportliche Zwecke sowie eine Vergnügungsstätte. Das Gebiet gehört zu den klassischen emittierenden Gewerbegebieten in Frankfurt am Main, die kein spezifisches Profil besitzen, aber gerade deswegen für kleinteiliges stadtraumbezogenes Gewerbe geeignet sind. Das Gebiet ist gemäß Bebauungsplan Nr. 829 - Gewerbegebiet August-Schanz-Straße - als Gewerbegebiet (gemäß § 8 BauNVO) ausgewiesen und gemäß Gewerbeflächenentwicklungsprogramm als Standort für emittierendes Gewerbe, wie etwa für Produktions-, Lager- und Werkstätten sowie untergeordnet für Büro- und Verwaltungsgebäude vorgesehen. Angesichts des Mangels an aktivierbaren Gewerbeflächen in Frankfurt am Main ist darauf hinzuwirken, dass in einem engen Dialog mit den Eigentümern von Liegenschaften im Gebiet eine zielkonforme Nutzung von vakanten Grundstücken zugunsten der auf ebendiese Standorte angewiesenen Nutzungen erfolgt. Darüber hinaus ist zu prüfen, inwieweit eine Überbauung der bestehenden eingeschossigen Objekte im Sinne einer Vertikalisierung von Handwerk und verarbeitendem Gewerbe umsetzbar sein könnte. zu 3) Hier wird auf die Stellungnahme des Magistrats vom 08.08.2022 (ST 1771) verwiesen. Danach sieht die Planung zur Verlängerung der Stadtbahnlinie U5 eine Haltestelle "August-Schanz-Straße" vor. Das Gewerbegebiet "August-Schanz-Straße" befindet sich vollständig innerhalb des fußläufigen Einzugsbereichs dieser Haltestelle (Einzugsbereich von 500 Metern nach aktuellem Nahverkehrsplan) und ist damit durch den ÖPNV gut erschlossen. Es ist geplant, dass die Anbindung des Gewerbegebietes "August-Schanz-Straße" über die gleichnamige Straße an die Homburger Landstraße mittels eines vollsignalisierten Knotenpunktes erfolgen soll. Damit können Fußgänger sicher queren und das Gewerbegebiet erreichen. Für Kraftfahrzeuge ist eine Zu- und Ausfahrt aus und in alle Richtungen uneingeschränkt möglich. zu 4) Einzelhandel ist in den als Gewerbegebiet (GE) ausgewiesenen Flächen des Bebauungsplans Nr. 829 - Gewerbegebiet August-Schanz-Straße - nicht zulässig. Die bestehenden Einzelhandelsbetriebe genießen Bestandsschutz. Mit Verweis auf die Leitlinien des Räumlich-funktionalen Entwicklungskonzepts Gewerbe (RfEk), erachtet es der Magistrat grundsätzlich für erforderlich, emittierenden Gewerbebetrieben bei der Vergabe von Gewerbegebietsflächen Vorrang einzuräumen und Gewerbegebiete insofern zielkonform zu nutzen.