Illegales Befahren des Huthparks und des Propst-Goebels-Wegs verhindern; Fahrverbot überwachen
Stellungnahme des Magistrats
Dem Magistrat ist die Beschwerdelage bekannt und er kann die Beschwerden des Ortsbeirats nachvollziehen. Die stattfindenden Durchfahrtverstöße werden bereits durch die Stadtpolizei überwacht. Das Befahren des westlichen Parkweges entlang der Berufsgenossenschaftlichen Unfallklinik ist aufgrund einer Baumaßnahme im Bereich der BGU durch den Huthpark bis hin zum Parkplatz der BGU gestattet. Eine entsprechende Beschilderung, die die Durchfahrt für Mitarbeiter/innen der BGU gestattet, ist in der Zufahrt zum Huthpark aufgestellt. Zu dieser Thematik stand der Magistrat wiederholt in Kontakt mit der BGU, um eine Verbesserung durch eine Trennung der fußläufigen Nutzung des Parkwegs von der temporäreren Durchfahrt im Park zu erreichen. Leider wurden die abgestimmten Konzepte von der BGU als Verursacher bisher nicht weiterverfolgt. Der Magistrat wird daher nochmals in Kontakt mit der BGU treten, um eine Lösung herbeizuführen. Das Befahren des Huthparkes ist jedoch auch für die Mitglieder des dort ansässigen Tennisvereins "Heimgarten 1912" gestattet. Die erforderlichen Genehmigungen hierzu wurden erteilt. Diese Genehmigungen sind bei Einfahrt in den Huthpark mitzuführen und den berechtigten Bediensteten auf Verlangen vorzuzeigen sowie während des Aufenthalts in der Anlage gut sichtbar im Kraftfahrzeug auszulegen. Mit dem Tennisverein besteht ein Mietverhältnis zur Flächennutzung im Huthpark. Da zwischen dem Tennisverein und dem Grünflächenamt ein Mietverhältnis für die Parkplätze besteht, ist in den betreffenden Fahrzeugen keine gesonderte Erlaubnis auszulegen. Auch Kleingärtner nutzen die Zufahrten über den Huthpark zur der Anlage im Probst-Göbels-Weg. Auch diese verfügen über Ausnahmegenehmigungen bzw. Sondernutzungserlaubnisse durch das Grünflächenamt. Gegen durchfahrende Motorradradfahrer konnte bei den durchgeführten Kontrollen nicht eingeschritten werden, da keine entsprechende Beschilderung (Zeichen 250 StVO) vorhanden ist. Hierüber wurden die entsprechenden Ämter bereits in Kenntnis gesetzt. Aufgrund der bereits länger andauernden Baumaßnahmen sowie den Zufahrten von Kleingartennutzern, Tennisvereinsmitgliedern, Gewerbetreibenden (Café) und Zufahrten durch Dienstleister wie beispielsweise Mainova etc., kommt es derzeit zu vermehrten Zufahrten im westlichen Bereich des Huthparkes. In baulicher Hinsicht sind die Zufahrtsmöglichkeiten, die in der Verantwortlichkeit des Straßenverkehrsamtes liegen, größtenteils bereits gesperrt. Ob ein kurzfristiger Einbau von Pollern z.B. hinter den Tennisplätzen und der Zufahrt zu den Kleingärten im Südwesten des Parks möglich ist, wird der Magistrat in den nächsten Wochen erörtern und dem OBR unaufgefordert dazu berichten. Eine zukünftige, denkmalgerechte Wiederherstellung des Parkwegs an der BGU sowie des Zugangs in den Park von der BGU/ Auerweg ist im Zusammenhang mit der Grundüberholung des Parks in einem letzten Bauabschnitt nach Fertigstellung der Baumaßnahmen an der BGU (voraussichtlich 2025) geplant. Es wird geprüft, ob im Zuge der Grundüberholung der Parkwege Nord und West z.B. durch abschließbare Schranken eine verbesserte Zufahrtskontrolle in den Park umgesetzt werden kann.