Illegales Befahren des Huthparks und des Propst-Goebels-Wegs verhindern; Fahrverbot überwachen
Antrag
Der Ortsbeirat möge beschließen: der Magistrat wird aufgefordert, geeignete bauliche Maßnahmen zu ergreifen, um das illegale Be- und Durchfahren des Huthparks zu verhindern. Die Einhaltung des Fahrverbots im Park ist zu Überwachen und konsequent zu ahnden. Weiterhin ist darauf zu achten, dass die Schranke am nordöstlichen Zugang zum Huthpark (Auerweg) konsequent geschlossen bleibt. Am Rand des westlichen Parkwegs, entlang der BG-Unfallklinik (BGU), ist das Befahren der Wiese z. B. durch Findlinge oder durch einen Zaun, zu verhindern.
Begründung
Der Huthpark und der Propst-Göbels-Weg werden in der letzten Zeit zunehmend illegal Befahren. Die Strecke durch den Huthpark wird dabei von Auto- und Motorradfahrern u. a. als Abkürzung zwischen Seckbach und der Friedberger Landstraße (in beide Richtungen) befahren.
Beratungsverlauf 1 Sitzung
Einstimmige Annahme