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Matthias-Beltz-Platz

Vorlagentyp: ST Magistrat

Stellungnahme des Magistrats

Am Matthias-Belz-Platz wurde eine Müllgarage aufgestellt. Es wird geprüft, ob eine zweite aufgestellt werden kann, sobald die neuen Müllgaragen geliefert worden sind. Der Matthias-Beltz-Platz befindet sich aufgrund der coronabedingten verstärkten Nutzung als "Hotspot" momentan in der sogenannten Präsenzreinigung. Es finden zusätzliche Reinigungen neben der satzungsgemäßen Straßenreinigung statt. Dabei werden auch die Papierkörbe häufiger geleert. Die Lage bzgl. der Vermüllung sollte sich dadurch schon entspannt haben. Der Matthias-Beltz-Platz ist eine öffentliche Verkehrsfläche in der Zuständigkeit des Amts für Straßenbau und Erschließung (ASE). Als Ausnahme von dieser grundsätzlichen Zuständigkeit hat das Amt für Bau und Immobilien (ABI) eine ca. 44 m2 große Grundstückfläche an die Radeberger Gruppe verpachtet, die dort einen eigenen Kiosk unterhält, der an einen Unterpächter verpachtet ist. Die Inhalte des Unterpachtvertrages sind dem ABI im Detail nicht bekannt. Es ist geplant, dass das ABI mittelfristig alle von der Radeberger Gruppe gepachteten Wasserhäuschen übernimmt und dann selber als Verpächter auftritt. Mit der Übernahme und Umstellung der Pachtverträge ist vorgesehen, an publikumsintensiven Standorten wie dem Matthias-Beltz-Platz eine vertragliche Regelung mit dem Kioskbetreiber zu vereinbaren, die diesen verpflichtet, die vorhandene Toilette während der Öffnungszeiten des Kiosks der Öffentlichkeit zur Verfügung zu stellen (sog. "Vertragstoiletten"). Bislang konnte mit dem Radeberger-Konzern in den aktuell laufenden Verhandlungen keine Einigung zu einer Übernahme der Kioske erzielt werden, sodass ein zeitlicher Rahmen für die Umsetzung der Vertragstoiletten nicht benannt werden kann. Zur Beantwortung der Frage 3 wurde eine Stellungnahme des Polizeipräsidiums Frankfurt am Main berücksichtigt. Die Beschwerdelage rund um den Matthias-Beltz-Platz ist der Landes- und Stadtpolizei bekannt. Diesbezüglich findet ein regelmäßiger Austausch zwischen der Leitung des 2./3. Polizeireviers und der Ortsvorsteherin bzw. über den "Runden Tisch" statt. Eine Überwachung dieses Bereiches erfolgt durch Stadt- und Landespolizei im Rahmen der Streifentätigkeit oder bei akuten Beschwerdesituationen. Sofern entsprechende Personengruppen festgestellt werden, die eine Störung der Nachtruhe verursachen, erfolgt eine Ansprache und deeskalierende Ermahnung zur Ruhe. Eine allabendliche und nächtliche Dauerbestreifung bei gutem Wetter ist aufgrund der anderen, originären Aufgabenbereiche weder für die Stadt- noch für die Landespolizei möglich.

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