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Verlängerung der U 5 bis Nied/Höchst (und darüber hinaus) in der zukünftigen Bebauung am Römerhof berücksichtigen und umsetzen

Vorlagentyp: ST Magistrat

Stellungnahme des Magistrats

Der Ausbau des Schienennetzes ist für einen leistungsfähigen und zukunftsfähigen öffentlichen Personennahverkehr in der Stadt Frankfurt am Main zweifelsohne unerlässlich. Aus diesem Grund bereitet der Magistrat die Untersuchungen zur Fortschreibung des Gesamtverkehrsplans der Stadt Frankfurt am Main - Teil Schiene 2030 - vor. Derzeit läuft die EU-weite Vergabe der Ingenieurleistungen. Bei der genannten Stadtbahnverlängerung zur Erschließung des geplanten Quartiers "Am Römerhof" handelt es sich um ein wichtiges Vorhaben für eine nachhaltige Stadtentwicklung. Zum jetzigen Planungsstand ist die Ausgestaltung der Stadtbahn jedoch noch nicht konkretisiert. Unabhängig davon, wird die Option zur Verlängerung der Stadtbahn in westliche Richtung auf jeden Fall aufrechterhalten. Mit Bericht vom 04.03.2019, B 75, hat der Magistrat über die Ergebnisse der Zweisystemuntersuchung berichtet. Der Vorteil des Zweisystems besteht darin, dass vorhandene Eisenbahn- und städtische Schienentrassen mit geringen Investitionen zu neuen Direktverbindungen verknüpft werden könnten. Wenn jedoch die bestehenden Trassen aufgrund mangelnder Kapazitäten ausgebaut werden müssten, ist dieser Vorteil nicht mehr gegeben. In diesem Fall ist der Einsatz und der Ausbau bestehender Verkehrssysteme sinnvoller. Die Untersuchungen haben gezeigt, dass die durch den Einsatz der Zweisystemfahrzeuge ermöglichten Direktverbindungen zwar stark nachgefragt würden, aber die bestehenden Trassenkapazitäten dafür nicht ausreichen. Dies betrifft vor allem die Verbindung vom Europaviertel nach Höchst. Deshalb wurde vom Gutachter empfohlen, diese Verbindung durch eine Verlängerung der Stadtbahntrasse zu realisieren. Im Rahmen der laufenden Untersuchungen zur Fortschreibung des Nahverkehrsplans der Stadt Frankfurt am Main überprüft der Magistrat zur Erschließung des im Verfahren befindlichen B-Plans B 919 (Aufstellungsbeschluss vom 13.12.2018) eine Verlängerung der U 5. Weiterführende Untersuchungen sind im Rahmen der Fortschreibung des Gesamtverkehrsplans - Teil Schiene 2030 - vorgesehen.