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a) Fußläufige Anbindung des Wohngebietes bzw. der Wohngemeinschaft Bonameser Straße b) Fußläufige Verbindung zum Wohngebiet Bonameser Straße

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 20.01.2017, ST 193 Betreff: a) Fußläufige Anbindung des Wohngebietes bzw. der Wohngemeinschaft Bonameser Straße b) Fußläufige Verbindung zum Wohngebiet Bonameser Straße Der Magistrat hat Möglichkeiten zur Verbesserung der fußläufigen Anbindung des Wohngebietes Bonameser Straße geprüft und zum Teil auch schon umgesetzt. Der im Bestand vorhandene ca. 60 cm breite, asphaltierte "Trampelpfad" an der Südseite der Bonameser Straße wurde ab dem Brückenbauwerk bis zur Wohngemeinschaft Bonames zwischenzeitlich bereits durch eine Reinigung bzw. Freilegung, im Rahmen der topographischen Möglichkeiten, auf durchgehend ca. 1,20 m verbreitert. Im nächsten Frühjahr werden die schadhaften Stellen ausgebessert. Für die Wintermonate hat der Magistrat die FES mit dem Winterdienst (Räum- oder Streueinsatz) für den Gehweg entlang der Südseite der Bonameser Straße ab der Bebauungsgrenze Eschersheim bis zur Wohngemeinschaft Bonameser Straße beauftragt. Für öffentliche Verkehrsflächen ist der Straßenbaulastträger verkehrssicherungspflichtig. Die Beleuchtungsanlage der Wegebeziehung entspricht den zum Errichtungszeitpunkt gültigen Vorschriften und Normen. Die zuständige Fachfirma wird vor Ort die Bestandsbeleuchtung überprüfen und reinigen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 09.06.2016, V 53 Anregung an den Magistrat vom 03.11.2016, OM 838