a) Fußläufige Anbindung des Wohngebietes bzw. der Wohngemeinschaft Bonameser Straße b) Fußläufige Verbindung zum Wohngebiet Bonameser Straße
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 20.01.2017, ST
193
Betreff: a) Fußläufige
Anbindung des Wohngebietes bzw. der Wohngemeinschaft Bonameser Straße b)
Fußläufige Verbindung zum Wohngebiet Bonameser Straße Der Magistrat hat Möglichkeiten
zur Verbesserung der fußläufigen Anbindung des Wohngebietes Bonameser Straße
geprüft und zum Teil auch schon umgesetzt. Der im Bestand vorhandene ca. 60 cm breite,
asphaltierte "Trampelpfad" an der Südseite der Bonameser Straße wurde ab dem
Brückenbauwerk bis zur Wohngemeinschaft Bonames zwischenzeitlich bereits durch
eine Reinigung bzw. Freilegung, im Rahmen der topographischen Möglichkeiten,
auf durchgehend ca. 1,20 m verbreitert. Im nächsten Frühjahr werden die
schadhaften Stellen ausgebessert. Für die Wintermonate hat der Magistrat die FES mit
dem Winterdienst (Räum- oder Streueinsatz) für den Gehweg entlang der Südseite
der Bonameser Straße ab der Bebauungsgrenze Eschersheim bis zur
Wohngemeinschaft Bonameser Straße beauftragt. Für öffentliche Verkehrsflächen ist der
Straßenbaulastträger verkehrssicherungspflichtig. Die Beleuchtungsanlage der Wegebeziehung entspricht
den zum Errichtungszeitpunkt gültigen Vorschriften und Normen. Die
zuständige Fachfirma wird vor Ort die Bestandsbeleuchtung überprüfen und
reinigen. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Auskunftsersuchen
vom 09.06.2016, V 53
Anregung an
den Magistrat vom 03.11.2016, OM 838