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ÖPNV-Anbindung des Wohngebietes bzw. der Wohngemeinschaft Bonameser Straße

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 22.08.2016, ST 1068 Betreff: ÖPNV-Anbindung des Wohngebietes bzw. der Wohngemeinschaft Bonameser Straße Die Buslinie 60 bzw. die Haltestelle "Im Uhrig" stellt die nächstgelegene ÖPNV-Anbindung der Wohngemeinschaft dar. Entlang der Bonameser Straße führt ein befestigter und beleuchteter Weg von der Haltestelle bis zur Siedlung. Die Entfernung beträgt rund 700 m. Diese Distanz liegt zwar über dem angestrebten Erschließungsradius einer Bushaltestelle, trotzdem wird die vom Ortsbeirat vorgeschlagene Verlängerung der Buslinie 60 nicht als sinnvoll erachtet. Eine Verlegung der Endhaltestelle der Linie 60 in die Bonameser Straße wurde bereits vor einigen Jahren umfänglich untersucht. Dazu müsste eine Buswendeschleife gebaut werden; dies würde die Entfernung zur Wohngemeinschaft deutlich verkürzen. Aus folgenden Gründen wurden die Überlegungen seinerzeit nicht weitergeführt: Die baulichen Maßnahmen wären erheblich, da sich die Bonameser Straße im betreffenden Abschnitt in Dammlage befindet, was umfangreiche Aufschüttungen erforderlich machen würde. Die Maßnahme würde einen Eingriff ins Landschaftsschutzgebiet bedeuten. Das Gelände beheimatet schützenswerte Gehölze. Das Gelände ist teilweise in Privatbesitz. Eine Wendemöglichkeit erst im Bereich der Wohngemeinschaft Bonameser Straße kann ebenfalls nicht eingerichtet werden, da die Straßenquerschnitte eine Befahrung mit Linienbussen der Linie 60 nicht zulässt. Auch unabhängig von der infrastrukturellen Situation wurde untersucht, ob eine Verlängerung der Buslinie 60 wirtschaftlich vertretbar wäre. Aufgrund der knappen Wendezeiten an der heutigen Endhaltestelle "Im Uhrig" wäre der Einsatz eines zusätzlichen Fahrzeuges notwendig. Insgesamt würden Mehrkosten von rund 100.000 € pro Jahr entstehen. Diesen Kosten steht kein ausreichendes Fahrgastpotenzial gegenüber, da in der Wohngemeinschaft nur rund. 50 Einwohner dauerhaft wohnen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 09.06.2016, V 54 Antrag vom 17.10.2016, OF 126/9 Anregung an den Magistrat vom 03.11.2016, OM 838