ÖPNV-Anbindung des Wohngebietes bzw. der Wohngemeinschaft Bonameser Straße
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 22.08.2016, ST
1068
Betreff: ÖPNV-Anbindung des
Wohngebietes bzw. der Wohngemeinschaft Bonameser Straße Die Buslinie 60 bzw. die
Haltestelle "Im Uhrig" stellt die nächstgelegene ÖPNV-Anbindung der
Wohngemeinschaft dar. Entlang der Bonameser Straße führt ein befestigter und
beleuchteter Weg von der Haltestelle bis zur Siedlung. Die Entfernung beträgt
rund 700 m. Diese Distanz liegt zwar über dem angestrebten Erschließungsradius
einer Bushaltestelle, trotzdem wird die vom Ortsbeirat vorgeschlagene
Verlängerung der Buslinie 60 nicht als sinnvoll erachtet. Eine Verlegung der Endhaltestelle
der Linie 60 in die Bonameser Straße wurde bereits vor einigen Jahren
umfänglich untersucht. Dazu müsste eine Buswendeschleife gebaut werden; dies
würde die Entfernung zur Wohngemeinschaft deutlich verkürzen. Aus folgenden Gründen wurden die
Überlegungen seinerzeit nicht weitergeführt: Die baulichen Maßnahmen wären erheblich, da sich die
Bonameser Straße im betreffenden Abschnitt in Dammlage befindet, was
umfangreiche Aufschüttungen erforderlich machen würde. Die Maßnahme würde einen Eingriff ins
Landschaftsschutzgebiet bedeuten. Das Gelände beheimatet schützenswerte Gehölze.
Das Gelände ist teilweise in
Privatbesitz. Eine
Wendemöglichkeit erst im Bereich der Wohngemeinschaft Bonameser Straße kann
ebenfalls nicht eingerichtet werden, da die Straßenquerschnitte eine Befahrung
mit Linienbussen der Linie 60 nicht zulässt. Auch unabhängig von der infrastrukturellen Situation
wurde untersucht, ob eine Verlängerung der Buslinie 60 wirtschaftlich
vertretbar wäre. Aufgrund der knappen Wendezeiten an der heutigen
Endhaltestelle "Im Uhrig" wäre der Einsatz eines zusätzlichen Fahrzeuges
notwendig. Insgesamt würden Mehrkosten von rund 100.000 € pro Jahr
entstehen. Diesen Kosten steht kein ausreichendes Fahrgastpotenzial gegenüber,
da in der Wohngemeinschaft nur rund. 50 Einwohner dauerhaft wohnen. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Auskunftsersuchen
vom 09.06.2016, V 54
Antrag vom
17.10.2016, OF
126/9
Anregung an den Magistrat vom 03.11.2016, OM 838