Fußläufige Verbindung zum Wohngebiet Bonameser Straße
Vorlagentyp: OM
Inhalt
S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 03.11.2016, OM
838 entstanden aus
Vorlage: OF 126/9 vom
17.10.2016 Betreff: Fußläufige Verbindung zum Wohngebiet
Bonameser Straße Vorgang: V 54/16, ST 1068/16 Der fußläufige Weg führt aus dem Kern von
Alt-Eschersheim an der Südseite der Bonameser Straße entlang und ab der
Kreuzung mit der Straße Im Mellsig über einen befestigten Fußweg bis auf die
Brücke über die Autobahn 661. Ab Brückenende geht er
in einen schmalen, asphaltierten Weg hinter einer Leitplanke über. Die
uneinheitliche Wegbreite beträgt nur zwischen 60 und 80 Zentimeter. Bei
Schneefall werfen Räumfahrzeuge Schnee über die Leitplanke hinweg auf den
schmalen Weg mit dem Ergebnis, dass dieser dann kaum noch nutzbar und
passierbar ist.
Vor diesem Hintergrund wird der
Magistrat gebeten, eine Verbreiterung des Weges zu prüfen. Begründung: Die bestehenden Richtlinien für die Breite von
Bürgersteigen RAST 06 und EFA empfehlen eine Breite von mindestens
1,80 Meter mit dem Ziel, dass zwei Passanten sich dort ungehindert
begegnen können. Bei Straßen mit geringem Fußverkehrsaufkommen sollte die
Breite immerhin mindestens 1,50 Meter betragen. Auch von diesem Mindestmaß
befindet sich der fragliche Weg noch weit entfernt. Der sich nach Süden
anschließende Bewuchs mit Büschen dürfte wohl kein ernsthaftes Hindernis für
eine angemessene Verbreiterung des Weges bilden. Antragstellender Ortsbeirat:
Ortsbeirat 9
Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Auskunftsersuchen
vom 09.06.2016, V 54
Stellungnahme
des Magistrats vom 22.08.2016, ST 1068
Stellungnahme des
Magistrats vom 20.01.2017, ST 193
Aktenzeichen: 92 14