Konsequente Kontrolle des Lkw-Durchfahrtsverbots in der Rat-Beil-Straße
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Stellungnahme des Magistrats vom 03.02.2014, ST 193
Betreff: Konsequente Kontrolle des Lkw-Durchfahrtsverbots in der Rat-Beil-Straße Die für den fließenden Verkehr originär zuständige Landespolizei überwacht das Durchfahrtsverbot für LKW.s in der Rat-Beil-Straße bereits seit 20.09.2012 im Rahmen des Regeldienstes. Nachdem die Rat-Beil-Straße keinen Unfallschwerpunkt darstellt, ist eine Intensivierung der Kontrollen nicht angezeigt. Ein Lkw-Durchfahrtsverbot vom Alleenring in die Richard-Wagner-Straße kann leider nicht ausgesprochen werden, da die Richard-Wagner-Straße in Fahrtrichtung Norden die einzige Möglichkeit darstellt, von der Autobahn kommend in Fahrtrichtung Norden zu gelangen. Ab dem Autobahnanschluss Miquelallee stellt diese Fahrbeziehung die erste Möglichkeit dar, in Fahrtrichtung Norden abzubiegen.