Einladung zu einem Runden Tisch
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S A C H S T A N D :
Stellungnahme des
Magistrats vom 30.09.2019, ST 1911 Betreff: Einladung zu einem Runden Tisch
Zu Punkt 1: Aus Sicht der Wirtschaftsförderung Frankfurt sind die
bestehenden Strukturen zu sichern und die Revitalisierung von Leerständen
anzustreben. Entwicklungspotenziale werden u. a. in der Nachverdichtung,
beispielsweise durch die Zusammenlegung benachbarter Ladenlokale und punktuelle
Weiterentwicklungen im räumlichen Kontext des Kernbereichs gesehen. Eine
Überprüfung des Erscheinungsbildes (z. B. Fassadengestaltung,
Werbeanlagen, Warenpräsentation und Ladenbau) erscheint ebenfalls sinnvoll.
Die Wirtschaftsförderung Frankfurt bietet ansässigen
Gewerbetreibenden ebenso wie Gewerbevereinen und anderen Akteuren hierbei ihre
Unterstützung an.
Zu Punkt 2: Die Wirtschaftsförderung Frankfurt betrachtet Business Improvement Districts (BID) als innovativen
Ansatz und vielversprechendes Instrument zur Aufwertung von Laden- und
Geschäftsstraßen.
Bei BID handelt es sich -
vereinfacht - um eindeutig abgegrenzte Bereiche, üblicherweise Laden- und
Geschäftsstraßen, in denen eigentümerorganisiert und -finanziert Maßnahmen
umgesetzt werden, die der Steigerung der Attraktivität dienen. Grundlage
hierfür ist in Hessen das Gesetz zur Stärkung von innerstädtischen
Geschäftsquartieren (INGE). Mit der Aufwertung von Laden- und Geschäftsstraßen
wird für mehrere Akteursgruppen häufig zeitgleich ein Mehrwert geschaffen:
Besucher und Passanten werden durch die Steigerung der Attraktivität und
zusätzlichen Marketingeinsatz in der Regel stärker als zuvor zum Besuch
aktiviert. Inhaber von Ladengeschäften und Gastronomiebetrieben profitieren
üblicherweise von einer besseren Wahrnehmung in der Stadt sowie von wachsenden
Besucherfrequenzen. Immobilieneigentümer profitieren ebenfalls regelmäßig von
langfristig stabilen bis steigenden Mietzinsen und Immobilienwerten als Folge
von Umsatzsteigerungen aufseiten der Einzelhändler und Gastronomen. Beispiele
hierfür finden sich u. a. in Hamburg. Eine weitere Handlungsempfehlung könnte in einer
intensiven Kooperation mit Handel, Stadt, Ortsbeiräten und Immobilieneigentümer
liegen. Hierbei ist auch eine enge Zusammenarbeit mit ansässigen
Gewerbevereinen, Interessengemeinschaft und weitere Vertreter vor Ort sinnvoll.
Die Wirtschaftsförderung Frankfurt bietet hierbei ihre Unterstützung an.
Zu Punkt 3: Bereits 2012 ist das Hessische Gesetz zur Neuregelung
des Spielhallenrechtes (HessSpielhallenG) in Kraft getreten. Demnach darf eine
Spielhalle nicht in einem baulichen Verbund mit einer oder mehreren Spielhallen
stehen. Weiterhin muss zu der nächstgelegenen Spielhalle ein Mindestabstand von
300 Metern Luftlinie eingehalten werden. Eine separate bauplanungsrechtliche
Ausschlussregelung für Spielhallen und Wettbüros im Bereich der Leipziger
Straße ist gegenwärtig nicht vorgesehen. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Auskunftsersuchen
vom 17.06.2019, V
1317