Skip to main content Skip to navigation Skip to footer

Einladung zu einem Runden Tisch

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 30.09.2019, ST 1911 Betreff: Einladung zu einem Runden Tisch Zu Punkt 1: Aus Sicht der Wirtschaftsförderung Frankfurt sind die bestehenden Strukturen zu sichern und die Revitalisierung von Leerständen anzustreben. Entwicklungspotenziale werden u. a. in der Nachverdichtung, beispielsweise durch die Zusammenlegung benachbarter Ladenlokale und punktuelle Weiterentwicklungen im räumlichen Kontext des Kernbereichs gesehen. Eine Überprüfung des Erscheinungsbildes (z. B. Fassadengestaltung, Werbeanlagen, Warenpräsentation und Ladenbau) erscheint ebenfalls sinnvoll. Die Wirtschaftsförderung Frankfurt bietet ansässigen Gewerbetreibenden ebenso wie Gewerbevereinen und anderen Akteuren hierbei ihre Unterstützung an. Zu Punkt 2: Die Wirtschaftsförderung Frankfurt betrachtet Business Improvement Districts (BID) als innovativen Ansatz und vielversprechendes Instrument zur Aufwertung von Laden- und Geschäftsstraßen. Bei BID handelt es sich - vereinfacht - um eindeutig abgegrenzte Bereiche, üblicherweise Laden- und Geschäftsstraßen, in denen eigentümerorganisiert und -finanziert Maßnahmen umgesetzt werden, die der Steigerung der Attraktivität dienen. Grundlage hierfür ist in Hessen das Gesetz zur Stärkung von innerstädtischen Geschäftsquartieren (INGE). Mit der Aufwertung von Laden- und Geschäftsstraßen wird für mehrere Akteursgruppen häufig zeitgleich ein Mehrwert geschaffen: Besucher und Passanten werden durch die Steigerung der Attraktivität und zusätzlichen Marketingeinsatz in der Regel stärker als zuvor zum Besuch aktiviert. Inhaber von Ladengeschäften und Gastronomiebetrieben profitieren üblicherweise von einer besseren Wahrnehmung in der Stadt sowie von wachsenden Besucherfrequenzen. Immobilieneigentümer profitieren ebenfalls regelmäßig von langfristig stabilen bis steigenden Mietzinsen und Immobilienwerten als Folge von Umsatzsteigerungen aufseiten der Einzelhändler und Gastronomen. Beispiele hierfür finden sich u. a. in Hamburg. Eine weitere Handlungsempfehlung könnte in einer intensiven Kooperation mit Handel, Stadt, Ortsbeiräten und Immobilieneigentümer liegen. Hierbei ist auch eine enge Zusammenarbeit mit ansässigen Gewerbevereinen, Interessengemeinschaft und weitere Vertreter vor Ort sinnvoll. Die Wirtschaftsförderung Frankfurt bietet hierbei ihre Unterstützung an. Zu Punkt 3: Bereits 2012 ist das Hessische Gesetz zur Neuregelung des Spielhallenrechtes (HessSpielhallenG) in Kraft getreten. Demnach darf eine Spielhalle nicht in einem baulichen Verbund mit einer oder mehreren Spielhallen stehen. Weiterhin muss zu der nächstgelegenen Spielhalle ein Mindestabstand von 300 Metern Luftlinie eingehalten werden. Eine separate bauplanungsrechtliche Ausschlussregelung für Spielhallen und Wettbüros im Bereich der Leipziger Straße ist gegenwärtig nicht vorgesehen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 17.06.2019, V 1317