Parkzeitbegrenzung vor den Läden Deuil-La-Barre-Straße 61 und 61a
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 21.09.2018, ST
1897
Betreff: Parkzeitbegrenzung
vor den Läden Deuil-La-Barre-Straße 61 und 61a Der Anregung wird dadurch
entsprochen, dass eine Parkzeitbegrenzung auf eine Stunde, Montag bis Freitag,
in der Zeit von 09:00 Uhr bis 18:00 Uhr, festgelegt wird. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 15.06.2018, OM 3382