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Parkzeitbegrenzung vor den Läden Deuil-La-Barre-Straße 61 und 61a

Vorlagentyp: OF GRÜNE

Begründung

Deuil-La-Barre-Straße 61 und 61a Vor einigen Wochen wurden auf der Deuil-La-Barre-Straße im Bereich zwischen U-Bahn und der Ladenzeile der Dorflinde mehrere Parkwinkel angebraucht. Diese werden auch, wie erwünscht gut (und richtig) genutzt. Zur Unterstützung der erwähnten Läden sowie deren Kundschaft wär jedoch eine Begrenzung der Parkzeit innerhalt der vor diesen Läden angebrachten Winkel sindvoll. Begründung: Der Magistrat der Stadt Frankfurt wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob der Parkwinkel vor den Häusern Deuil-La-Barre-Straße 61 und 61a mit einer Parkzeitbegrenzung von (maximal) zwei Stunden belegt werden kann. Besonders ist zu berichten, wie sich dies sich auf die Beschränkung der Parkerlaubnis vor und hinter den Winkel auswirkt.

Inhalt

Antrag vom 14.06.2018, OF 160/15

Betreff: Parkzeitbegrenzung vor den Läden Deuil-La-Barre-Straße 61 und 61a Vor einigen Wochen wurden auf der Deuil-La-Barre-Straße im Bereich zwischen U-Bahn und der Ladenzeile der Dorflinde mehrere Parkwinkel angebraucht. Diese werden auch, wie erwünscht gut (und richtig) genutzt. Zur Unterstützung der erwähnten Läden sowie deren Kundschaft wär jedoch eine Begrenzung der Parkzeit innerhalt der vor diesen Läden angebrachten Winkel sindvoll. Begründung: Der Magistrat der Stadt Frankfurt wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob der Parkwinkel vor den Häusern Deuil-La-Barre-Straße 61 und 61a mit einer Parkzeitbegrenzung von (maximal) zwei Stunden belegt werden kann. Besonders ist zu berichten, wie sich dies sich auf die Beschränkung der Parkerlaubnis vor und hinter den Winkel auswirkt.Beratung im Ortsbeirat: 15

Beratungsverlauf 1 Sitzung

Sitzung 23
OBR 15
TO I, TOP 18
Angenommen
Anregung an den Magistrat OM 3382 2018 Die Vorlage OF 160/15 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen.
Zustimmung:
Alle

Verknüpfte Vorlagen