Skip to main content Skip to navigation Skip to footer

Sossenheim: Wie wird nach dem Umbau der Anschlussstelle Eschborn ein staufreier Verkehrsabfluss in das Gewerbegebiet Eschborn gewährleistet?

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 17.12.2012, ST 1890 Betreff: Sossenheim: Wie wird nach dem Umbau der Anschlussstelle Eschborn ein staufreier Verkehrsabfluss in das Gewerbegebiet Eschborn gewährleistet? Von der Stadt Eschborn wurde folgender Sachstand mitgeteilt: Die Baumaßnahmen im Bereich der Anschlussstelle Eschborn bzw. der westlichen Anbindung des Gewerbegebietes Eschborn-Süd erfolgen in enger Abstimmung zwischen der Stadt Eschborn und Hessen Mobil. Durch eine gezielte zeitliche Abstimmung der einzelnen Maßnahmen sollen gegenseitige Behinderungen der Bauarbeiten vermieden werden und ein möglichst staufreier Verkehrsablauf weiterhin sichergestellt bleiben. Vorgesehen ist der folgende zeitliche Ablauf: Derzeit wird von Hessen Mobil die Abfahrt von der A 66 aus Richtung Wiesbaden nach Eschborn auf 2 Spuren erweitert. Nach Abschluss der Baumaßnahme - voraussichtlich noch in der 1. Jahreshälfte 2013 - wird von der Stadt Eschborn eine direkte Abfahrt von der A 66 aus Richtung Frankfurt / Nordwestkreuz in die südlich der Frankfurter Straße gelegene Düsseldorfer Straße gebaut. Nach Abschluss der mit einer Bauzeit von etwa 9 Monaten veranschlagten Maßnahme wird Hessen Mobil mit der Erneuerung der Brücke der Autobahn A 66 über die L 3006 (Siegener bzw. Sossenheimer Straße) und der Erweiterung der L 3006 auf jeweils 2 Fahrspuren je Richtung und einem zeitgemäßen Fuß- und Radweg auf der Ostseite der L 3006 beginnen. Mittelfristig sind ergänzend von Hessen Mobil der Ausbau der Anschlussstelle am Nordwestkreuz (A 66 / L 3005) und von der Stadt Eschborn die Verlängerung der Frankfurter Straße nach Osten zur L 3005 vorgesehen. Auch diese Maßnahmen sollen zwischen Hessen Mobil und der Stadt Eschborn zeitlich koordiniert werden. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 25.09.2012, OM 1511 Antrag vom 22.02.2013, OF 667/6