Sossenheim: Wie wird nach dem Umbau der Anschlussstelle Eschborn ein staufreier Verkehrsabfluss in das Gewerbegebiet Eschborn gewährleistet?
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 17.12.2012, ST
1890
Betreff: Sossenheim: Wie
wird nach dem Umbau der Anschlussstelle Eschborn ein staufreier Verkehrsabfluss
in das Gewerbegebiet Eschborn gewährleistet? Von der Stadt Eschborn wurde folgender Sachstand
mitgeteilt: Die Baumaßnahmen im Bereich der
Anschlussstelle Eschborn bzw. der westlichen Anbindung des Gewerbegebietes
Eschborn-Süd erfolgen in enger Abstimmung zwischen der Stadt Eschborn und
Hessen Mobil. Durch eine gezielte zeitliche Abstimmung der einzelnen Maßnahmen
sollen gegenseitige Behinderungen der Bauarbeiten vermieden werden und ein
möglichst staufreier Verkehrsablauf weiterhin sichergestellt bleiben. Vorgesehen ist der folgende zeitliche Ablauf:
Derzeit wird von Hessen Mobil die
Abfahrt von der A 66 aus Richtung Wiesbaden nach Eschborn auf 2 Spuren
erweitert. Nach Abschluss der Baumaßnahme - voraussichtlich noch in der 1.
Jahreshälfte 2013 - wird von der Stadt Eschborn eine direkte Abfahrt von der A
66 aus Richtung Frankfurt / Nordwestkreuz in die südlich der Frankfurter Straße
gelegene Düsseldorfer Straße gebaut. Nach Abschluss der mit einer Bauzeit von
etwa 9 Monaten veranschlagten Maßnahme wird Hessen Mobil mit der Erneuerung der
Brücke der Autobahn A 66 über die L 3006 (Siegener bzw. Sossenheimer Straße)
und der Erweiterung der L 3006 auf jeweils 2 Fahrspuren je Richtung und einem
zeitgemäßen Fuß- und Radweg auf der Ostseite der L 3006 beginnen. Mittelfristig sind ergänzend von Hessen Mobil der
Ausbau der Anschlussstelle am Nordwestkreuz (A 66 / L 3005) und von der Stadt
Eschborn die Verlängerung der Frankfurter Straße nach Osten zur L 3005
vorgesehen. Auch diese Maßnahmen sollen zwischen Hessen Mobil und der Stadt
Eschborn zeitlich koordiniert werden. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 25.09.2012, OM 1511
Antrag vom
22.02.2013, OF
667/6