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Gastronomie Weißadlergasse

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 20.09.2019, ST 1884 Betreff: Gastronomie Weißadlergasse Der Magistrat genehmigt eine Sondernutzung im öffentlichen Straßenraum grundsätzlich nur, wenn trotz der Möblierung mit Tischen und Stühlen eine Restgehwegbreite von 1,50 Metern verbleibt. Damit ist ein ungehinderter Durchgang für den Fußverkehr sichergestellt. Zwischenzeitlich hat der Magistrat damit begonnen, Außengastronomieflächen mit Markierungen zu versehen. Diese ‚Abmarkierung' der sondergenutzten Flächen wird schrittweise im Stadtgebiet ausgeweitet. Der Magistrat nimmt die Anregung des Ortsbeirates zum Anlass, die Außengastronomie in der Weißadlergasse im Hinblick auf die Genehmigungssituation und den Ist-Zustand zu überprüfen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 18.06.2019, OM 4827