Gastronomie Weißadlergasse
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S A C H S T A N D :
Stellungnahme des
Magistrats vom 20.09.2019, ST 1884 Betreff: Gastronomie Weißadlergasse
Der
Magistrat genehmigt eine Sondernutzung im öffentlichen Straßenraum
grundsätzlich nur, wenn trotz der Möblierung mit Tischen und Stühlen eine
Restgehwegbreite von 1,50 Metern verbleibt. Damit ist ein ungehinderter
Durchgang für den Fußverkehr sichergestellt. Zwischenzeitlich hat der Magistrat damit begonnen,
Außengastronomieflächen mit Markierungen zu versehen. Diese ‚Abmarkierung' der
sondergenutzten Flächen wird schrittweise im Stadtgebiet ausgeweitet. Der Magistrat nimmt die Anregung des Ortsbeirates zum
Anlass, die Außengastronomie in der Weißadlergasse im Hinblick auf die
Genehmigungssituation und den Ist-Zustand zu überprüfen. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 18.06.2019, OM 4827