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Baumaßnahme Bockenheimer Anlage 37 in den Nächten 29.07./30.07.2012, 15.08./16.08.2012 und 21.08./22.08.2012

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 07.12.2012, ST 1876 Betreff: Baumaßnahme Bockenheimer Anlage 37 in den Nächten 29.07./30.07.2012, 15.08./16.08.2012 und 21.08./22.08.2012 Bei der Baumaßnahme in der Bockenheimer Anlage 37 handelt es sich um ein von der Bauaufsicht auf Grundlage der Hessischen Bauordnung (HBO) genehmigtes Bauvorhaben. Bei den vom Ortsbeirat genannten Störungen handelte es sich um Montagearbeiten an Hochkränen. In den Nächten vom 29. zum 30. Juli 2012, vom 15. zum 16. August 2012 und vom 21. zum 22. August 2012 wurden im Bereich der o.g. Baustelle Hochkräne abgebaut. Auf Anordnung der Straßenverkehrsbehörde durften diese Arbeiten nur nachts, in der dann verkehrsarmen Zeit, erfolgen. Hierdurch sollte die Verkehrsfunktion der Bockenheimer Anlage in den Tagesstunden und insbesondere im Berufsverkehr gesichert werden. Während der Bauarbeiten musste die Bockenheimer Anlage im Bereich der Hausnummer 37 bis auf eine Fahrspur gesperrt werden, wobei zusätzlich die Fahrspur zur Tiefgarage Alte Oper mitgenutzt wurde. Die nächtlichen Montagearbeiten waren nicht vermeidbar. Aus diesem Grund wurde vom Umweltamt nach gründlicher Prüfung und Abwägung eine Ausnahmegenehmigung nach der Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung (32. BImSchV) erteilt. Diese Genehmigung erhielt unter anderem die Auflage, die betroffenen Anwohner rechtzeitig zu informieren. Der Magistrat hat großes Verständnis dafür, dass Störungen der Nachtruhe Ärger verursachen. Die verkehrlichen Anforderungen in einer Großstadt wie Frankfurt am Main machen es mitunter aber notwendig, dass die Interessen Einzelner hinter denen der Allgemeinheit zurückstehen müssen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 24.09.2012, OM 1497 Antrag vom 24.03.2013, OF 321/2 Anregung an den Magistrat vom 08.04.2013, OM 2094