Baumaßnahme Bockenheimer Anlage 37 in den Nächten 29.07./30.07.2012, 15.08./16.08.2012 und 21.08./22.08.2012
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 07.12.2012, ST
1876
Betreff: Baumaßnahme
Bockenheimer Anlage 37 in den Nächten 29.07./30.07.2012, 15.08./16.08.2012 und
21.08./22.08.2012 Bei der Baumaßnahme in der Bockenheimer Anlage 37
handelt es sich um ein von der Bauaufsicht auf Grundlage der Hessischen
Bauordnung (HBO) genehmigtes Bauvorhaben. Bei den vom Ortsbeirat genannten Störungen handelte
es sich um Montagearbeiten an Hochkränen. In den Nächten vom 29. zum 30. Juli
2012, vom 15. zum 16. August 2012 und vom 21. zum 22. August 2012 wurden im
Bereich der o.g. Baustelle Hochkräne abgebaut. Auf Anordnung der
Straßenverkehrsbehörde durften diese Arbeiten nur nachts, in der dann
verkehrsarmen Zeit, erfolgen. Hierdurch sollte die Verkehrsfunktion der
Bockenheimer Anlage in den Tagesstunden und insbesondere im Berufsverkehr
gesichert werden. Während der Bauarbeiten musste die Bockenheimer Anlage im
Bereich der Hausnummer 37 bis auf eine Fahrspur gesperrt werden, wobei
zusätzlich die Fahrspur zur Tiefgarage Alte Oper mitgenutzt wurde. Die nächtlichen Montagearbeiten
waren nicht vermeidbar. Aus diesem Grund wurde vom Umweltamt nach gründlicher
Prüfung und Abwägung eine Ausnahmegenehmigung nach der Geräte- und
Maschinenlärmschutzverordnung (32. BImSchV) erteilt. Diese Genehmigung erhielt
unter anderem die Auflage, die betroffenen Anwohner rechtzeitig zu
informieren. Der Magistrat
hat großes Verständnis dafür, dass Störungen der Nachtruhe Ärger verursachen.
Die verkehrlichen Anforderungen in einer Großstadt wie Frankfurt am Main
machen es mitunter aber notwendig, dass die Interessen Einzelner hinter denen
der Allgemeinheit zurückstehen müssen. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 24.09.2012, OM 1497
Antrag vom
24.03.2013, OF
321/2
Anregung an den Magistrat vom 08.04.2013, OM 2094