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Baumaßnahme Bockenheimer Anlage 37 - Rückfrage zur Stellungnahme des Magistrats

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 28.06.2013, ST 1018 Betreff: Baumaßnahme Bockenheimer Anlage 37 - Rückfrage zur Stellungnahme des Magistrats Zu Punkt 1: Die dieser Ortsbeiratsanregung zu Grunde liegenden Beschwerden über nächtliche Bauarbeiten im Bereich der Bockenheimer Anlage 37 sind im Sommer 2012 an mehreren Stellen der Stadtverwaltung eingegangen, u. a. beim Straßenverkehrsamt und beim Umweltamt. Die Beschwerden wurden seinerzeit schriftlich oder telefonisch beantwortet. Zu Punkt 2: Bei der Erteilung von Ausnahmegenehmigungen gemäß 7 Absatz 2 der Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung (32. BImSchV) werden die Antragsteller aufgefordert, die betroffenen Anwohnerinnen und Anwohner über die beabsichtigten Bauarbeiten zu informieren. Die den Lärmbeschwerden zugrunde liegenden Bescheide hatten die Formulierung: "Die von dem unvermeidbaren Arbeitslärm betroffenen Anwohner sind rechtzeitig und in geeigneter Weise (Wurfzettel in die Briefkästen oder Hinweise an den Türen der Häuser) über Art, Dauer und Notwendigkeit der Arbeiten zu unterrichten und um Verständnis zu bitten." Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 08.04.2013, OM 2094