Baumaßnahme Bockenheimer Anlage 37 - Rückfrage zur Stellungnahme des Magistrats
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 28.06.2013, ST
1018
Betreff: Baumaßnahme
Bockenheimer Anlage 37 - Rückfrage zur Stellungnahme des Magistrats Zu Punkt 1: Die dieser Ortsbeiratsanregung zu
Grunde liegenden Beschwerden über nächtliche Bauarbeiten im Bereich der
Bockenheimer Anlage 37 sind im Sommer 2012 an mehreren Stellen der
Stadtverwaltung eingegangen, u. a. beim Straßenverkehrsamt und beim Umweltamt.
Die Beschwerden wurden seinerzeit schriftlich oder telefonisch beantwortet.
Zu Punkt 2: Bei der Erteilung von Ausnahmegenehmigungen gemäß 7
Absatz 2 der Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung (32. BImSchV) werden die
Antragsteller aufgefordert, die betroffenen Anwohnerinnen und Anwohner über die
beabsichtigten Bauarbeiten zu informieren. Die den Lärmbeschwerden zugrunde
liegenden Bescheide hatten die Formulierung: "Die von dem unvermeidbaren Arbeitslärm betroffenen
Anwohner sind rechtzeitig und in geeigneter Weise (Wurfzettel in die
Briefkästen oder Hinweise an den Türen der Häuser) über Art, Dauer und
Notwendigkeit der Arbeiten zu unterrichten und um Verständnis zu bitten."
Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 08.04.2013, OM 2094