Rückfrage zur ST 1876 vom 07.12.2012
Begründung
07.12.2012 Vorgang: ST 1876/12 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, 1. ob die Bürger, die im Zusammenhang mit der Baumaßnahme Bockenheimer Anlage 37 Beschwerde gegen den nächtlichen Baulärm eingereicht hatten, diesbezüglich noch eine Rückmeldung erhalten; 2. wie bei der Erteilung von Sondergenehmigungen bzgl. der Nichteinhaltung der gesetzlichen Ruhezeiten die Bauherren verpflichtet werden, die absehbar vom Baulärm betroffenen Bewohner vorab über Umfang und Zeitraum der Sondergenehmigung zu informieren. Begründung: Die ST 1876 bezieht sich auf die vom OBR 2 am 24.09.2012 verabschiedete OM 1497 und beantwortet letztlich nicht die gestellten Fragen.
Inhalt
Antrag vom 24.03.2013, OF 321/2
Betreff: Rückfrage zur ST 1876 vom 07.12.2012 Vorgang: ST 1876/12 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten,
- ob die Bürger, die im Zusammenhang mit der Baumaßnahme Bockenheimer Anlage 37 Beschwerde gegen den nächtlichen Baulärm eingereicht hatten, diesbezüglich noch eine Rückmeldung erhalten;
- wie bei der Erteilung von Sondergenehmigungen bzgl. der Nichteinhaltung der gesetzlichen Ruhezeiten die Bauherren verpflichtet werden, die absehbar vom Baulärm betroffenen Bewohner vorab über Umfang und Zeitraum der Sondergenehmigung zu informieren. Begründung: Die ST 1876 bezieht sich auf die vom OBR 2 am 24.09.2012 verabschiedete OM 1497 und beantwortet letztlich nicht die gestellten Fragen.