Der Urselbach - besser keine Badestelle
Stellungnahme des Magistrats
Baden oder Abkühlen in natürlichen Gewässern kann mit gesundheitlichen Risiken verbunden sein. Insbesondere Fließgewässer unterliegen einer Vielzahl an Nutzungen und sind unterschiedlichen Veränderungen ausgesetzt, die das Auftreten von Krankheitserregern beeinflussen können. Nicht nur am Urselbach beeinflussen zahlreiche Einleitungen aus Kläranlagen, Mischwasserentlastungen und Niederschlagsentwässerungen sowie Abschwemmungen von landwirtschaftlichen Flächen die hygienische Gewässerqualität. Bei geringer Wasserführung während der warmen Sommermonate erhöht sich der Anteil an gereinigtem Abwasser und damit die Keimbelastung noch weiter durch den abnehmenden Verdünnungseffekt. Der Urselbach ist gemäß der Europäischen Badegewässerrichtlinie 2006/7/EG nicht als Badegewässer eingestuft bzw. ausgewiesen. Mangels rechtlicher Einstufung des Urselbachs als offizielle Badestelle besteht daher weder eine Verpflichtung zur Überwachung noch zu einer besonderen Kennzeichnung. Aus Sicht des Magistrats stellt das Aufstellen von Schildern an ausgesuchten Stellen auch kein probates Mittel zur Kenntlichmachung einer möglichen Gefahr dar. Zum einen müssten die Schilder konsequenterweise auf alle städtischen Fließgewässer ausgeweitet werden, was einem Schilderwald entlang der Stadtgewässer gleichkäme und das Landschaftsbild erheblich beeinflussen würde. Zum anderen kann der Eindruck entstehen, dass es an anderen Orten ohne Beschilderung unbedenklich ist zu baden. Weiterhin haben Erfahrungen gezeigt, dass Schilder bereits nach kurzer Zeit aufgrund von Vandalismus nicht mehr lesbar sind oder sogar aus der Verankerung gerissen und ins Gewässer geworfen wurden. Aus Sicht des Magistrats ist die Aufklärung über mögliche Gesundheitsgefahren beim Verschlucken von keimbelastetem Wasser aus Fließgewässern und die empfohlenen Vorsichtsmaßnahmen beim Kontakt mit oberirdischen Gewässern zielführender und nachhaltiger. Zuletzt hat der Magistrat mehrfach bei sommerlichen Niedrigwassersituationen mit Entnahmeverboten auf die erhöhten Abwasseranteile in einigen Gewässern hingewiesen. Weitergehende Informationen sind auf der Internetseite des Gesundheitsamtes Frankfurt am Main zu finden: https://frankfurt.de/themen/gesundheit/wasser/oberflaechengewaesser/spielen-am-bach und https://frankfurt.de/themen/gesundheit/wasser/oberflaechengewaesser/baden-und-schwimmen-in-main-und-nidda