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Fußgängerampel in der Siegener Straße/Ecke Robert-Dißmann-Straße

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 19.12.2016, ST 1829 Betreff: Fußgängerampel in der Siegener Straße/Ecke Robert-Dißmann-Straße Die Stellungnahmen des Magistrats vom 01.02.2016, ST 204, sowie vom 29.08.2016, ST 1157, haben weiterhin Gültigkeit. Noch vorhandene Altgeräte werden unter Berücksichtigung der im Haushalt zur Verfügung stehenden Mittel sukzessive ausgetauscht. Ein genauer Termin für die Erneuerung steht aktuell nicht fest. Mit dem Geräteaustausch würde ebenfalls die gewünschte Blindensignalisierung berücksichtigt werden. Der Blinden- und Sehbehindertenbund in Hessen e.V. (BSBH) hat den Wunsch des Ortsbeirates, die angesprochene Lichtsignalanlage mit Blindensignalen auszustatten, befürwortet. Informationshalber teilt der Magistrat nochmals mit, dass im Anschluss an die geschaltete Grünzeit immer die sogenannte Schutzzeit abläuft, bevor die Kraftfahrzeug-Signale auf Grün geschaltet werden. Diese Schutzzeit ist so berechnet, dass die komplette Furt mit normaler Gehgeschwindigkeit "bei Rot" geräumt werden kann. Insofern besteht hier kein akuter Handlungsbedarf. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 04.10.2016, OM 610 Antrag vom 11.11.2018, OF 839/6 Etatanregung vom 04.12.2018, EA 332