Fußgängerampel in der Siegener Straße/Ecke Robert-Dißmann-Straße
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 19.12.2016, ST
1829
Betreff: Fußgängerampel in
der Siegener Straße/Ecke Robert-Dißmann-Straße Die Stellungnahmen des Magistrats
vom 01.02.2016, ST 204, sowie vom 29.08.2016, ST 1157, haben weiterhin
Gültigkeit.
Noch vorhandene Altgeräte werden
unter Berücksichtigung der im Haushalt zur Verfügung stehenden Mittel
sukzessive ausgetauscht. Ein genauer Termin für die Erneuerung steht aktuell
nicht fest. Mit dem Geräteaustausch würde ebenfalls die gewünschte
Blindensignalisierung berücksichtigt werden. Der Blinden- und
Sehbehindertenbund in Hessen e.V. (BSBH) hat den Wunsch des Ortsbeirates, die
angesprochene Lichtsignalanlage mit Blindensignalen auszustatten,
befürwortet. Informationshalber teilt der
Magistrat nochmals mit, dass im Anschluss an die geschaltete Grünzeit immer die
sogenannte Schutzzeit abläuft, bevor die Kraftfahrzeug-Signale auf Grün
geschaltet werden. Diese Schutzzeit ist so berechnet, dass die komplette Furt
mit normaler Gehgeschwindigkeit "bei Rot" geräumt werden kann. Insofern besteht
hier kein akuter Handlungsbedarf. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 04.10.2016, OM 610
Antrag vom
11.11.2018, OF
839/6
Etatanregung vom 04.12.2018, EA 332