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Räumung der Westendvilla Schumannstraße 60 - warum wurde geräumt?

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 27.01.2012, ST 181 Betreff: Räumung der Westendvilla Schumannstraße 60 - warum wurde geräumt? Die Anregung wurde an die Polizei Frankfurt am Main als zuständige Behörde weitergeleitet. Seitens der Polizei sowie des Magistrats wird wie folgt Stellung genommen: 1. Auf welcher Rechtsgrundlage am 20. Oktober 2011 ab 20 Uhr die polizeiliche Räumung der Westendvilla ohne vorausgegangene Verhandlungen mit den Besetzern über ein freiwilliges Verlassen der Räumlichkeiten durchgeführt wurde. Die Besetzung der Liegenschaft "Schumannstraße 60" erfüllte nach der Stellung eines Strafantrages durch den Gebäudeträger den Tatbestand des schweren Hausfriedensbruchs (§ 124 Strafgesetzbuch, StGB). Vor dem Betreten des Anwesens durch die eingesetzten Beamtinnen und Beamten wurde den im Objekt befindlichen Personen wiederholt durch Lautsprecher die Möglichkeit eingeräumt, das Gebäude freiwillig zu verlassen. 2. Mit welcher Begründung und durch welche Umstände der Einsatz eines Polizeiaufgebots in Kampfausrüstung gerechtfertigt war, obwohl es sich um eine friedliche Besetzung handelte und von den Besetzern keinerlei Gefahr ausging. So war z. B. auf einem an der Hauswand angebrachten Transparent die Telefonnummer der Verhandlungsführer im Haus groß und leserlich veröffentlicht. Die Polizeibeamtinnen und -beamten des Polizeipräsidiums verfügen über eine Schutzausrüstung, welche geeignet ist, körperliche Schäden durch äußere Einwirkung zu verhindern. Das Auftreten der eingesetzten Beamtinnen und Beamten war der Lage angemessen und verhältnismäßig. 3. Warum die Besetzer bei ihrer Verhaftung mit scharfkantigen Kabelbindern gefesselt wurden und welche Verletzungen diese Maßnahme zur Folge hatten. Die letztlich im Gebäude angetroffenen Personen waren Tatverdächtige einer Straftat. Die Fesselung mittels Einweghandfesseln erfolgte aus Gründen der Eigensicherung sowie auch zur Verhinderung der Flucht, um sich der Strafverfolgung zu entziehen. Es sind keinerlei Verletzungen hierdurch bekannt. 4. Warum die Personalien der Besetzer, die in Polizeigewahrsam genommen wurden, nicht wie allgemein üblich vor Antritt der Fahrt festgestellt wurden, z. B. um eine unzulässige Unterbringung von Minderjährigen in Polizeigewahrsam zu verhindern. Aufgrund der vor der Liegenschaft "Schumannstraße 60" stattfindenden demonstrativen Aktionen durch die Besetzer, welche freiwillig das Objekt verlassen hatten, und weiteren hinzugekommenen Personen war eine Personalienfeststellung vor Ort nicht verhältnismäßig. Durch diese polizeilichen Maßnahmen wären Einwirkungsmöglichkeiten der Demonstranten möglich und damit einhergehende Eskalationen nicht auszuschließen gewesen. Im Gewahrsam des Polizeipräsidiums wurden die durch die sofortige Personalienfeststellung identifizierten Minderjährigen mit Vorrang bearbeitet und anschließend in die Obhut der Erziehungsberechtigten übergeben. 5. Womit der mehrfache Schlagstockeinsatz begründet wird. Von einem Einsatz von Leuchtspurmunition in der Schumannstraße - von der Presse als Auslöser für die polizeiliche Vorgehensweise angegeben - war Iaut Auskunft von Zeugen bei Dunkelheit nichts zu sehen. Im Bereich Beethovenplatz kam es infolge der Räumung zu einer größeren Menschenansammlung, die sich zu einem Spontanaufzug formierte. Hier kam es zu Widerstandshandlungen gegenüber den eingesetzten Polizeikräften. 6. Warum vor zwei Jahren das Gebäude nach dem Verlassen des Instituts der Goethe-Universität nicht unmittelbar wieder einer Wohnnutzung zugeführt wurde. Schließlich gab es von Seiten der Universität eine Zusage, dass alle im Westend frei werdenden Institutsgebäude, die zuvor dem Wohnen dienten, sofort wieder einer Wohnnutzung zugeführt werden. Hierzu liegen dem Magistrat keine Erkenntnisse vor. 7. Warum das leer stehende Gebäude trotz eklatanter Wohnraumnot für Studenten geräumt wurde, nachdem am Donnerstagmorgen vom Universitätspräsidenten Müller-Esterl ein Aufruf an alle Vermieter Frankfurts erfolgt war, dringend den benötigten preisgünstigen Wohnraum zur Verfügung zu stellen. Aufgrund laufender Ermittlungsverfahren können Einzelheiten nicht mitgeteilt werden. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 24.10.2011, OM 477

Verknüpfte Vorlagen