Räumung der Westendvilla Schumannstraße 60 - warum wurde geräumt?
Vorlagentyp: OF LINKE.
Begründung
Schumannstraße 60 - warum wurde geräumt? Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert: Der Magistrat wird beauftragt zu prüfen und berichten:
- Auf welcher Rechtsgrundlage wurde am
- Okt. 2011 ab 20 Uhr die polizeiliche Räumung der Westendvilla - ohne vorausgegangene Verhandlungen mit den Besetzern über eine freiwilliges Verlassen der Räumlichkeiten - durchgeführt?
- Mit welcher Begründung und durch welche Umstände war der Einsatz eines Polizeiaufgebots in Kampfausrüstung gerechtfertigt, obwohl es sich um eine friedliche Besetzung handelte und von den Besetzern keinerlei Gefahr ausging? Z. B. waren auf einem an der Hauswand angebrachten Transparent die Telefonnummer der Verhandlungsführer im Haus groß und leserlich veröffentlicht,
- Warum wurden die Besetzer bei ihrer Verhaftung mit scharfkantigen Kabelbindern gefesselt? Welche Verletzungen hatten die Maßnahmen zur Folge?
- Warum wurden die Personalien der Besetzer, die in Polizeigewahrsam gebracht wurden, nicht wie allgemein üblich vor Antritt der Fahrt festgestellt, um eine unzulässige Unterbringung z. B. von Minderjährigen in Polizeigewahrsam zu verhindern?
- Womit wird der mehrfache Schlagstockeinsatz begründet? In dem Einsatz von Leuchtspurmunition in der Schumannstraße - von der Presse als Auslöser für die polizeiliche Vorgehensweise angegeben - war It. Auskunft von Zeugen bei Dunkelheit nichts zu sehen.
- Warum wurde vor 2 Jahren das Gebäude nach dem Verlassen des Instituts der Goethe -Universität nicht unmittelbar wieder der Wohnnutzung zugeführt? Schließlich gab es von Seiten der Universität eine Zusage, dass alle im Westend freiwerdenden Institutsgebäude, die zuvor dem Wohnen dienten, sofort wieder einer Wohnnutzung zugeführt werden?
- Warum wurde das leerstehende Gebäude trotz eklatanter Wohnraumnot für Studenten geräumt, nachdem am Donnerstagmorgen vom Universitätspräsidenten Müller-Esterl ein Aufruf an alle Vermieter Frankfurts erfolgt war, dringend benötigten preisgünstigen Wohnraum zur Verfügung zu stellen.
- Warum wurde vom Hessischen - Immobilien - Management oder dem vorherigen Eigentümer, der Goethe - Universität, ein erheblicher Reparaturschaden nicht beseitigt, um damit einer möglichen Gefährdung der Bausubstanz des Kulturdenkmals vorzubeugen?
- Wie kann der Sprecher des Hessischen - Immobilien - Managements behaupten, die Räumung erfolgte, um Schäden an dem Kulturdenkmal vorzubeugen? Die Frage ist offen, warum das Hessische - Immobilien - Management als Hauseigentümer seiner Fürsorgepflicht nicht nachkam und bereits bestehenden Schaden beheben ließ. Weshalb wurde unter dem Aspekt des Erhalts der Villa eine brachiale Räumung durch die Polizei, mit großen Schadensanteilen und hohen Reparaturkosten in der Folge, zugelassen? Warum ist das Hessische - Immobilien - Management seinen Pflichten nicht umgehend nachgekommen, soll evtl. damit die Baufälligkeit der Villa und deren Abriss beschleunigt werden? Begründung: Am Donnerstag,
- Okt. 2011 wurde nach 20 Uhr die seit 2 Jahren leerstehende Westendvilla in der Schumannstraße 60 geräumt. Diese Villa befindet sich im Besitz des Landes Hessen und der Goethe - Universität Frankfurt. Mit dem Beschluss des Umzugs der Universität vom Campus Bockenheim zum Campus Westend gab es die Zusage, dass sämtliche von der Universität genutzten Westendvillen, nach deren Aufgabe wieder einer Wohnnutzung zugeführt werden. Die Polizei hat die Westendvilla ohne vorherige Ankündigung und mit brachialer Gewalt geräumt. Für die überhastete Räumung mit einem großen Polizeiaufgebot bestand kein Anlass. Es gab keine " Gefahr im Verzug": Studenten und Studentinnen hatten sich friedlich im Haus versammelt; es gibt für das leerstehende Gebäude keine Pläne der sofortigen Sanierungsmaßnahmen. In Frankfurt herrscht eine große Wohnungsnot: Z. B. sah sich der ASTA der Goethe - Universität gezwungen, in den Versammlungsräumen des Studierendenhauses auf dem Campus Bockenheim vorübergehend zur Übernachtung Matratzenlager zur Verfügung zu stellen.
Inhalt
S
A C H S T A N D : Antrag vom 23.10.2011, OF 88/2
Betreff: Räumung der Westendvilla
Schumannstraße 60 - warum wurde geräumt? Der Ortsbeirat möge beschließen: Der
Magistrat wird aufgefordert: Der Magistrat wird beauftragt zu prüfen und
berichten: 1. Auf welcher Rechtsgrundlage wurde
am 20. Okt. 2011 ab 20 Uhr die polizeiliche Räumung der Westendvilla - ohne
vorausgegangene Verhandlungen mit den Besetzern über eine freiwilliges
Verlassen der Räumlichkeiten - durchgeführt? 2. Mit welcher Begründung und durch welche Umstände
war der Einsatz eines Polizeiaufgebots in Kampfausrüstung gerechtfertigt,
obwohl es sich um eine friedliche Besetzung handelte und von den Besetzern
keinerlei Gefahr ausging? Z. B. waren auf einem an der Hauswand
angebrachten Transparent die Telefonnummer der Verhandlungsführer im Haus
groß und leserlich veröffentlicht, 3. Warum wurden die Besetzer bei ihrer Verhaftung
mit scharfkantigen Kabelbindern gefesselt? Welche Verletzungen hatten die
Maßnahmen zur Folge? 4. Warum wurden die Personalien der Besetzer, die in
Polizeigewahrsam gebracht wurden, nicht wie allgemein üblich vor Antritt der
Fahrt festgestellt, um eine unzulässige Unterbringung z. B. von Minderjährigen
in Polizeigewahrsam zu verhindern? 5. Womit wird der mehrfache Schlagstockeinsatz
begründet? In dem Einsatz
von Leuchtspurmunition in der Schumannstraße - von der Presse als Auslöser für
die polizeiliche Vorgehensweise angegeben - war It. Auskunft von Zeugen bei
Dunkelheit nichts zu sehen. 6. Warum wurde vor 2 Jahren das Gebäude nach dem
Verlassen des Instituts der Goethe -Universität nicht unmittelbar wieder der
Wohnnutzung zugeführt? Schließlich gab es von Seiten der Universität eine
Zusage, dass alle im Westend freiwerdenden Institutsgebäude, die zuvor dem
Wohnen dienten, sofort wieder einer Wohnnutzung zugeführt werden? 7. Warum wurde das leerstehende Gebäude trotz
eklatanter Wohnraumnot für Studenten geräumt, nachdem am Donnerstagmorgen vom
Universitätspräsidenten Müller-Esterl ein Aufruf an alle Vermieter Frankfurts
erfolgt war, dringend benötigten preisgünstigen Wohnraum zur Verfügung zu
stellen. 8. Warum wurde vom Hessischen -
Immobilien - Management oder dem vorherigen Eigentümer, der Goethe -
Universität, ein erheblicher Reparaturschaden nicht beseitigt, um damit einer
möglichen Gefährdung der Bausubstanz des Kulturdenkmals vorzubeugen? 9. Wie kann der Sprecher des Hessischen - Immobilien
- Managements behaupten, die Räumung erfolgte, um Schäden an dem Kulturdenkmal
vorzubeugen? Die Frage ist
offen, warum das Hessische - Immobilien - Management als Hauseigentümer seiner
Fürsorgepflicht nicht nachkam und bereits bestehenden Schaden beheben ließ.
Weshalb wurde unter dem Aspekt des Erhalts der Villa eine brachiale Räumung
durch die Polizei, mit großen Schadensanteilen und hohen Reparaturkosten in der
Folge, zugelassen? Warum ist das Hessische - Immobilien - Management seinen
Pflichten nicht umgehend nachgekommen, soll evtl. damit die Baufälligkeit der
Villa und deren Abriss beschleunigt werden? Begründung: Am Donnerstag, 20. Okt. 2011 wurde nach
20 Uhr die seit 2 Jahren leerstehende Westendvilla in der Schumannstraße 60
geräumt. Diese Villa befindet sich im Besitz des Landes Hessen und der Goethe -
Universität Frankfurt. Mit dem Beschluss des Umzugs der Universität vom Campus
Bockenheim zum Campus Westend gab es die Zusage, dass sämtliche von der
Universität genutzten Westendvillen, nach deren Aufgabe wieder einer
Wohnnutzung zugeführt werden. Die Polizei hat die Westendvilla ohne vorherige
Ankündigung und mit brachialer Gewalt geräumt. Für die überhastete Räumung mit
einem großen Polizeiaufgebot bestand kein Anlass. Es gab keine " Gefahr im
Verzug": Studenten und Studentinnen hatten sich friedlich im Haus
versammelt; es gibt für das leerstehende Gebäude keine Pläne der sofortigen
Sanierungsmaßnahmen. In
Frankfurt herrscht eine große Wohnungsnot: Z. B. sah sich der ASTA der Goethe -
Universität gezwungen, in den Versammlungsräumen des Studierendenhauses auf dem
Campus Bockenheim vorübergehend zur Übernachtung Matratzenlager zur Verfügung
zu stellen. Antragsteller:
LINKE.
Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 6. Sitzung des OBR 2
am 24.10.2011, TO I, TOP 40 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 477 2011
Die
Vorlage OF 88/2 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass die Ziffern 8. und 9.
des Tenors gestrichen werden.
Abstimmung:
GRÜNE, SPD, LINKE. und FREIE WÄHLER gegen CDU (=
Ablehnung); FDP (= Enthaltung)