Kinderbetreuung im Ortsbezirk
Stellungnahme des Magistrats
Zu Frage 1.) Wie viele Kinder haben trotz Anmeldung über das Kindernetfrankfurt.de keinen Betreuungsplatz erhalten? a) Wie viele Kinder davon waren unter drei Jahren? b) Wie viele Kinder davon waren zwischen drei Jahren und Schuleintritt? c) Wie viele Plätze davon waren Nachmittagsbetreuung für Grundschulkinder? Das Vermittlungsportal kindernetfrankfurt unterstützt, als zentrales Vormerkinstrument, Einrichtungsleitungen bei der Belegung der Betreuungsplätze und Eltern bei der Betreuungsplatzsuche. Den Prozess der Platzvergabe und der Nachbelegung freier Plätze steuern Träger und Einrichtungen autonom, auf Grundlage trägerübergreifend abgestimmten Aufnahmekriterien (im Rahmen des § 24 des SGB VIII). Anhand eines Stichtages (hier gewählt: 24.10.2024) kann die Anzahl der Vormerkungen, die aktuell vorliegen, im Schulbezirk ermittelt werden. Die Zahl der Vormerkungen ist aber nicht zwingend identisch mit der Bedarfszahl, da Eltern immer die Möglichkeit haben, ihr Kind in mehreren Einrichtungen vorzumerken, auch wenn es bereits eine Betreuungseinrichtung im gleichen Alterssegment besucht (Wechselwunsch). Zudem werden Betreuungsplätze ganzjährig vergeben, sodass eine Abfrage der Vormerklisten zu einem Stichtag nur eine Momentaufnahme darstellen kann. Auch Kinder, die sich schon in einem Vergabeverfahren mit den Einrichtungen befinden, erscheinen noch auf der Vormerkliste. Erst bei Vertragsabschluss werden die Vormerkungen durch den Träger gelöscht. Die Vormerklisten sind deshalb nur bedingt für die Fragestellung aussagekräftig, wie viele Kinder im Schulbezirk keinen Betreuungsplatz erhalten haben. Zum Stichtag 24.10.2024 stellt sich die Vormerksituation in den angefragten Schulbezirken des OBR 2 folgendermaßen dar: - Im Grundschulbezirk Bonifatiusschule stehen zum Stichtag 80 Kinder auf der Vormerkliste. Davon sind 24 Kinder unter drei Jahre alt, 22 Kinder zwischen drei Jahren und Schuleintritt und 34 Grundschulkinder. Es stehen 164 U3 Plätze für 229 Kinder unter drei Jahren, 561 Kindergartenplätze für 258 Kinder bis Schuleintritt und 181 Schulkindplätze für 303 Schulkinder im Schulbezirk zur Verfügung. - Im Grundschulbezirk Franckeschule stehen zum Stichtag 134 Kinder auf der Vormerkliste. Davon sind 26 Kinder unter drei Jahre alt, 39 zwischen drei Jahren und Schuleintritt und 69 Grundschulkinder. Es stehen 234 U3 Plätze für 407 Kinder unter drei Jahren, 437 Kindergartenplätze für 459 Kinder bis Schuleintritt und 315 Schulkindplätze für 489 Schulkinder zur Verfügung. - Im Grundschulbezirk Georg-Büchner-Schule stehen zum Stichtag 111 Kinder auf der Vormerkliste. Davon sind 24 unter drei Jahre, 33 Kinder zwischen drei Jahren und Schuleintritt und 54 Grundschulkinder. Es stehen 124 U3 Plätze für 374 Kinder unter 3 Jahren, 192 Kindergartenplätze für 371 Kinder bis Schuleintritt und 132 Schulkindplätze für 334 Schulkinder zur Verfügung. - Im Grundschulbezirk Viktoria-Luise-Schule stehen zum Stichtag 108 Kinder auf der Vormerkliste. Davon sind 34 Kinder unter drei Jahre, 55 Kinder zwischen drei Jahren und Schuleintritt und 19 Grundschulkinder. Die Viktoria-Luise-Schule setzt bereits den Pakt für den Ganztag um, das bedeutet, allen Familien mit einem Schulkindbetreuungsbedarf, wird ein Angebot im Schulbezirk zur Verfügung gestellt. Es stehen 92 U3 Plätze für 327 Kinder unter drei Jahren und 327 Plätze für 401 Kinder bis Schuleintritt zur Verfügung. - Im Grundschulbezirk Engelbert-Humperdinck-Schule stehen zum Stichtag 47 Kinder auf der Vormerkliste. Davon sind 5 Kinder unter drei Jahre, 18 Kinder zwischen drei Jahren und Schuleintritt und 24 Grundschulkinder. Es stehen 59 U3 Plätze für 362 Kinder unter drei Jahren, 187 Kindergartenplätze für 431 Kinder bis Schuleintritt und 212 Schulkindplätze für 437 Schulkinder zu Verfügung. - Im Grundschulbezirk Elsa-Brändström-Schule stehen zum Stichtag 39 Kinder auf der Vormerkliste. Davon sind 12 Kinder unter drei Jahren, 8 Kinder zwischen drei Jahren und Schuleintritt und 19 Grundschulkinder. Es stehen 182 U3 Plätze für 384 Kinder unter drei Jahren, 328 Kindergartenplätze für 376 Kinder bis Schuleintritt und 230 Schulkindplätze für 416 Schulkinder zur Verfügung. Zu Frage 2.) Wie viele Kinder haben aufgeschlüsselt nach entsprechend Ziffer 1.a) bis Ziffer 1.c) keinen Platz im durch die Eltern angefragten Stundenumfang erhalten? Die Kinderbetreuung in der Stadt Frankfurt findet je nach Träger und Einrichtung in der Regel in einem Stundenumfang von 4,5 Stunden (Halbtagsplatz), 7 Stunden (Dreiviertelplatz) und 9,5 Stunden (Ganztagsplatz) statt. Bei Schulkindern gilt in der Regel eine Betreuungszeit von 5,5 Stundenumfang bzw. 9,5 Stundenumfang in den Ferien. Die Vergabe sowohl der Plätze als auch des Stundenumfangs obliegt den Einrichtungen. Zu Frage 3.) Wie viele Kinder mussten aufgeschlüsselt nach entsprechenden Ziffer 1. a) bis Ziffer 1. c) wohnortfern betreut werden, da es im Ortsbezirk unzureichend Plätze gab? Die Stadt Frankfurt nimmt ihre in SGB VIII verankerte Aufgabe sehr ernst, allen Frankfurter Familien ein bedarfsgerechtes Betreuungsangebot anzubieten, um den Rechtanspruch auf einen Kitaplatz für alle Frankfurter Familien möglichst wohnortnah zu gewährleisten. Eine Mitversorgung benachbarter Planungs- sowie Schulbezirke wird dabei immer mit in Betracht gezogen. Auf die gute Erreichbarkeit der Einrichtungen vom Wohnort der Eltern wird geachtet. Grundsätzlich haben jedoch alle Frankfurter Eltern das Recht, im gesamten Stadtgebiet ihre Kinder für Betreuungsplätze anzumelden (Wunsch- und Wahlrecht). Manche Eltern wählen für ihre Kinder z.B. gezielt Einrichtungen mit besonderen konzeptionellen Angeboten aus, auch wenn diese nicht wohnortnah liegen. Die Platzvergabe liegt im Verantwortungsbereich der Träger und Einrichtungen. Zu Frage 4.) Gab es aufgeschlüsselt nach entsprechend Ziffer 1.a) bis Ziffer 1. c) Einrichtungen, die aufgrund von Personalmangel die Betreuungszeiten nicht einhalten konnten? Der zur Sicherstellung des Kindeswohls erforderliche Mindestpersonalbedarf nach § 25c HKJGB muss in jeder einzelnen Tageseinrichtung bereitgestellt werden. Jeder Träger sollte für personelle Notsituationen einen individuellen Maßnahmenplan entwickeln. Es liegt in der Verantwortung eines jeden Trägers, wie er dies in einem "Notfallplan" regelt. Zu Frage 5.) Inwiefern wurde durch gezielte Einstellungen von zusätzlichem Personal auf die Situation reagiert? Die Träger von Kindertageseinrichtungen in Frankfurt sind bestrebt, den Bedarf an Bildung- Erziehung- und Betreuung für Frankfurter Kinder bestmöglich umzusetzen. Dies ist aufgrund des bestehenden bundesweiten Fachkräftemangels eine große Herausforderung für alle. Das zuständige Dezernat für Bildung, Immobilien und Neues Bauen und das Stadtschulamt arbeiten deshalb aktiv an Lösungen zur Fachkräftegewinnung. Mit einer Koordinierungsstelle zur Fachkräftegewinnung und -bindung in der Kindertagesbetreuung, die im Oktober 2021 im Stadtschulamt Frankfurt eingerichtet wurde, werden alle Träger in der Kindertagesbetreuung (städtische, konfessionelle und freie), berufliche Fachschulen für die Ausbildung von Erzieher*innen und andere relevante Akteur:innen bei der Gewinnung und Bindung von Fachkräften im Bereich der Kindertagesbetreuung in Frankfurt a.M. unterstützt. Zu Frage 6.) Gibt es Einrichtungen /Räumlichkeiten im Ortsbezirk, die wegen Personalmangels nicht im vollen Umfang für die Kinderbetreuung genutzt werden? In Abhängigkeit der Fachkräftegewinnung, den gesetzlichen Vorgaben und den pädagogischen Konzepten können Träger ihre volle Betreuungskapazität gemäß Betriebserlaubnis manchmal nicht erfüllen. Es handelt sich um zeitlich begrenzte Fälle, auch in Bezug auf räumliche Kapazitäten. Mit dem neuen kindernetfrankfurt.de werden hier zukünftig genauere Aussagen möglich sein. Zu Frage 7.) Wird der Betreuungsschlüssel stets eingehalten und wird entsprechend geschultes Personal eingesetzt? In Bezug auf den gesetzlichen festgeschriebenen Mindestpersonalbedarf in Tageseinrichtungen für Kinder gilt, dass dieser zur Sicherung des Kindeswohls zu jedem Zeitpunkt einzuhalten ist und nicht unterschritten werden darf. Wenn ein Träger den personellen Mindestbedarf gemäß § 25c HKJGB nicht vollumfänglich sicherstellen kann, besteht zur Aufrechterhaltung des Betriebs und nur in Abstimmung mit dem Stadtschulamt die befristete Möglichkeit des Personaleinsatzes außerhalb der Mindestverordnung nach § 25 b HKJGB.