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Kommunale Nah- und Fernwärmeplanung - Perspektiven für die Stadtteile im Ortsbezirk 10

Vorlagentyp: OM Ortsbeirat 10

Anregung

Der Magistrat wird gebeten, zu folgenden Fragestellungen zu prüfen und zu berichten:

  1. Welche Gebiete sind im Ortsbezirk 10 bereits an das städtische Nah- und Fernwärmenetz bzw. an Blockheizkraftwerke angeschlossen?
  2. Welche Gebiete sind bereits in Planung?
  3. Bei welchen Gebieten ist es vor 2030 möglich, aber bisher noch nicht geplant?
  4. Ist es im Rahmen der kommunalen Fernwärmeplanung möglich, dezentrale Heizkraftwerke zur Versorgung von Gebieten im Ortsbezirk 10 zu errichten, wo es baulich bspw. aufgrund von zu weiten Entfernungen zu bestehenden Wärmeerzeugern sonst nicht möglich wäre?
  5. Wie unterstützt der Magistrat aktuell bzw. künftig Objekteigentümerinnen und Objekteigentümer mit Anschlussinteresse an das städtische Nah- und Fernwärmenetz, wenn deren Liegenschaft bereits an erschlossene Nah- und Fernwärmegebiete direkt angrenzt (s. Bericht in der Hessenschau vom 22.05.2023)?

Beratungsverlauf 5 Sitzungen

Sitzung 24
OBR 10
TO I, TOP 4
Angenommen
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.
Zustimmung:
Alle
Sitzung 25
OBR 10
TO I, TOP 4
Angenommen
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.
Zustimmung:
Alle
Sitzung 26
OBR 10
TO I, TOP 4
Angenommen
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.
Zustimmung:
Alle
Sitzung 27
OBR 10
TO I, TOP 4
Angenommen
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.
Zustimmung:
Alle
Sitzung 28
OBR 10
TO I, TOP 4
Angenommen
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.
Zustimmung:
Alle