Skip to main content Skip to navigation Skip to footer

Eingeschränktes Halteverbot (Zeichen 286 bzw. 190.1 StVI) vor der Liegenschaft Voltenseestraße 20-28

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 19.12.2016, ST 1794 Betreff: Eingeschränktes Halteverbot (Zeichen 286 bzw. 190.1 StVI) vor der Liegenschaft Voltenseestraße 20-28 Der Anregung des Ortsbeirates wird dahingehend entsprochen, dass die bereits bestehende Beschilderung auf der nördlichen Fahrbahnseite mit dem Verkehrszeichen (VZ) 283 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) "Absolutes Haltverbot" ergänzt wird. Zwischen dem Wendehammer und der ersten Grundstückszufahrt wird eine Sperrfläche VZ 298 StVO markiert und durch die Aufstellung eines Verkehrszeichens gegen das verkehrswidrige Parken abgesichert. Die Verdeutlichung der Zufahrten zu den Liegenschaften 26 und 28 erfolgt durch die Anbringung der Parkwinkel. Der Magistrat sieht von der Einrichtung eines eingeschränkten Haltverbots ab, da in diesem Bereich hierdurch sämtliche Parkmöglichkeiten im öffentlichen Verkehrsraum entfallen würden. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 04.10.2016, OM 648