Eingeschränktes Halteverbot (Zeichen 286 bzw. 190.1 StVI) vor der Liegenschaft Voltenseestraße 20-28
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 19.12.2016, ST
1794
Betreff: Eingeschränktes
Halteverbot (Zeichen 286 bzw. 190.1 StVI) vor der Liegenschaft Voltenseestraße
20-28 Der Anregung des Ortsbeirates wird
dahingehend entsprochen, dass die bereits bestehende Beschilderung auf der
nördlichen Fahrbahnseite mit dem Verkehrszeichen (VZ) 283
Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) "Absolutes Haltverbot" ergänzt wird. Zwischen
dem Wendehammer und der ersten Grundstückszufahrt wird eine Sperrfläche VZ 298
StVO markiert und durch die Aufstellung eines Verkehrszeichens gegen das
verkehrswidrige Parken abgesichert. Die Verdeutlichung der Zufahrten zu den
Liegenschaften 26 und 28 erfolgt durch die Anbringung der Parkwinkel.
Der Magistrat sieht von der
Einrichtung eines eingeschränkten Haltverbots ab, da in diesem Bereich
hierdurch sämtliche Parkmöglichkeiten im öffentlichen Verkehrsraum entfallen
würden. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 04.10.2016, OM 648