Uneingeschränktes Halteverbot ( Zeichen 286 bzw. 290.1 StVO) vor der Liegenschaft Voltenseestraße 20 - 28
Begründung
Zeichen 286 bzw. 290.1 StVO) vor der Liegenschaft Voltenseestraße 20 - 28 Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird aufgefordert, in der Voltenseestrasse vor Hausnummer 26 -28 ein uneingeschränktes Halteverbot nach Zeichen 286 STVO bzw. 290.1 ausweisen zu lassen, entsprechend zu beschildern und zu kontrollieren. Begründung: Ständig behindern dauerparkende Kraftfahrzeuge unmittelbar vor und an den Einfahrten zu den Betrieben den Zuliefer- und Kundenverkehr für die dort ansässigen Betriebe. Durch das gesetzeswidrige Parken zum Teil bis 1 m und mehr in die Einfahrten, siehe beigefügte Bilder, können Zulieferer und Kunden kaum mehr anfahren. Somit wird der Standort der ansässigen Betriebe gefährdet. Wenden im sogenannten Wendehammer ist zudem kaum mehr möglich. . . .