Beleuchtung Höchster Mainufer
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Stellungnahme des Magistrats vom 21.12.2015, ST 1788
Betreff: Beleuchtung Höchster Mainufer Die Forderung des Ortsbeirates, das Höchster Mainufer an dieser Stelle zu beleuchten (OIB 276 vom 4.11.2014), steht im Widerspruch zur Entscheidung der Stadtverordnetenversammlung, die Beleuchtung des Weges entlang der Stadtmauer zurückzubauen (§ 9175 vom 16.12.2010 Ziffer IV). Diesen Widerspruch vermag der Magistrat nicht aufzulösen; er kann und will jedoch auch nicht Beschlüsse der Stadtverordnetenversammlung konterkarieren. Der Vorschlag die Beleuchtung an dieser Stelle zurückzubauen hat stadtgestalterische und wirtschaftliche Gründe und scheint dem Magistrat auch weiterhin sinnvoll, da er es für zumutbar hält, den ca. 20 Meter entfernten, durchgehend asphaltierten und beleuchteten Uferweg bei Dunkelheit zu nutzen.