Beleuchtung Höchster Mainufer
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S A C H S T A N D :
Stellungnahme des
Magistrats vom 21.12.2015, ST 1788 Betreff: Beleuchtung Höchster Mainufer Die Forderung des Ortsbeirates,
das Höchster Mainufer an dieser Stelle zu beleuchten (OIB 276 vom 4.11.2014),
steht im Widerspruch zur Entscheidung der Stadtverordnetenversammlung, die
Beleuchtung des Weges entlang der Stadtmauer zurückzubauen (§ 9175 vom
16.12.2010 Ziffer IV). Diesen Widerspruch vermag der Magistrat nicht
aufzulösen; er kann und will jedoch auch nicht Beschlüsse der
Stadtverordnetenversammlung konterkarieren. Der Vorschlag die Beleuchtung an dieser Stelle
zurückzubauen hat stadtgestalterische und wirtschaftliche Gründe und scheint
dem Magistrat auch weiterhin sinnvoll, da er es für zumutbar hält, den ca. 20
Meter entfernten, durchgehend asphaltierten und beleuchteten Uferweg bei
Dunkelheit zu nutzen. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 10.03.2015, OM 3937