Beleuchtung Höchster Mainufer
Begründung
Vorgang: OIB 276/14 OBR 6; ST 96/15 Die ST 96 v. 16.15 wird zurückgewiesen. Der Ortsbeirat fordert das Stadtplanungsamt und den Magistrat vielmehr auf, sich bewusst zu machen, dass es seine Kompetenzen versucht zu übersteigen, wenn es OIB-Beschlüsse des Ortsbeirats, die in der originären Zuständigkeit des Ortsbeirats liegen, nicht umsetzen will, wie in der ST 96 geschehen. Der Ortsbeirat fordert das Planungsamt und den Magistrat deshalb auf, die OIB 276 v. 04.11.14 nun umzusetzen und die erforderlichen Mittel dafür aus dem Budget des Ortsbeirats zur Verfügung zu stellen. Begründung: Der Magistrat hat in der o.g. ST 96 ausgeführt, dem Projekt "Illumination des Höchster Mainufers" liegt ein umfangreiches Beleuchtungskonzept zugrunde, ... welches die Stadtmauer ausleuchten und diese optimal zur Geltung bringen soll. Deshalb ist in diesem Konzept eine zusätzliche Beleuchtung des an der Stadtmauer entlangführenden Weges bewusst nicht vorgesehen. Der Magistrat findet, dass diese mit der Illumination der Stadtmauer konkurrieren und diese damit optisch in den Hintergrund treten lassen würde. Deshalb lehnt er die Umsetzung der Initiative des Ortsbeirats ab. Der Ortsbeirat hat sich aber anders entschieden und den Magistrat aufgefordert insgesamt vier Lampen am Höchster Mainufer zur besseren Ausleuchtung für Fußgänger aufzustellen. Und zwar sollen diese Lampen am Übergang vom Maintor zum Uferweg sowie auf dem Weg vom Maintor in östlicher Richtung aufgestellt werden. Die noch vorhandenen Lampen auf dem Weg vom Maintor in westlicher Richtung sollen zudem nicht abgebaut werden. Für die Maßnahme werden aus dem Ortsbeiratsbudget bis zu 8.000 Euro zur Verfügung gestellt (siehe auch o.g. OIB 276).