Beleuchtung Höchster Mainufer
Vorlagentyp: OM
Inhalt
S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 10.03.2015, OM
3937 entstanden aus
Vorlage: OF 1278/6 vom
16.02.2015 Betreff: Beleuchtung Höchster Mainufer
Vorgang: OIB 276/14 OBR 6;
ST 96/15 1. Die Stellungnahme vom 16.01.2015, ST 96, wird
zurückgewiesen. 2. Der Magistrat wird
vielmehr gebeten, sich bewusst zu machen, dass er seine Kompetenzen zu
übersteigen versucht, wenn er OIB-Beschlüsse des Ortsbeirats, die in der
originären Zuständigkeit des Ortsbeirats liegen, nicht umsetzen will, so wie
mit der Vorlage ST 96 geschehen. Der Magistrat wird deshalb aufgefordert, die Vorlage
OIB 276 nun umzusetzen und die erforderlichen Mittel dafür aus dem
Ortsbeiratsbudget zu entnehmen . Begründung: Der Magistrat hat in der o. g. Vorlage ST 96
ausgeführt, dass "dem Projekt 'Illumination des Höchster Mainufers' ... ein
umfangreiches Beleuchtungskonzept zugrunde" liegt, welches die Stadtmauer
ausleuchten und diese optimal zur Geltung bringen soll. Deshalb ist in diesem
Konzept eine zusätzliche Beleuchtung des an der Stadtmauer entlangführenden
Weges bewusst nicht vorgesehen. Der Magistrat findet, dass eine zusätzliche
Beleuchtung mit der Illumination der Stadtmauer konkurrieren und diese damit
optisch in den Hintergrund treten lassen würde. Deshalb lehnt er die Umsetzung
der Initiative des Ortsbeirats ab. Der Ortsbeirat hat sich aber anders entschieden und
den Magistrat aufgefordert, am Höchster Mainufer insgesamt vier Lampen zur
besseren Ausleuchtung für Fußgänger aufzustellen. Und zwar sollen diese Lampen
am Übergang vom Maintor zum Uferweg sowie auf dem Weg vom Maintor in östlicher
Richtung aufgestellt werden. Die noch vorhandenen Lampen auf dem Weg vom
Maintor in westlicher Richtung sollen zudem nicht abgebaut werden. Für die
Maßnahme werden aus dem Ortsbeiratsbudget bis zu 8.000 Euro zur Verfügung
gestellt (siehe auch o. g. Vorlage OIB 276). Antragstellender Ortsbeirat:
Ortsbeirat 6
Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Ortsbeiratsinitiative - Budget vom 04.11.2014, OIB 276
Stellungnahme des
Magistrats vom 16.01.2015, ST 96
Stellungnahme des
Magistrats vom 18.05.2015, ST 725
Stellungnahme des
Magistrats vom 21.12.2015, ST 1788
Aktenzeichen: 91 52