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Beleuchtung Höchster Mainufer

Vorlagentyp: OM

Inhalt

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 10.03.2015, OM 3937 entstanden aus Vorlage: OF 1278/6 vom 16.02.2015 Betreff: Beleuchtung Höchster Mainufer Vorgang: OIB 276/14 OBR 6; ST 96/15 1. Die Stellungnahme vom 16.01.2015, ST 96, wird zurückgewiesen. 2. Der Magistrat wird vielmehr gebeten, sich bewusst zu machen, dass er seine Kompetenzen zu übersteigen versucht, wenn er OIB-Beschlüsse des Ortsbeirats, die in der originären Zuständigkeit des Ortsbeirats liegen, nicht umsetzen will, so wie mit der Vorlage ST 96 geschehen. Der Magistrat wird deshalb aufgefordert, die Vorlage OIB 276 nun umzusetzen und die erforderlichen Mittel dafür aus dem Ortsbeiratsbudget zu entnehmen . Begründung: Der Magistrat hat in der o. g. Vorlage ST 96 ausgeführt, dass "dem Projekt 'Illumination des Höchster Mainufers' ... ein umfangreiches Beleuchtungskonzept zugrunde" liegt, welches die Stadtmauer ausleuchten und diese optimal zur Geltung bringen soll. Deshalb ist in diesem Konzept eine zusätzliche Beleuchtung des an der Stadtmauer entlangführenden Weges bewusst nicht vorgesehen. Der Magistrat findet, dass eine zusätzliche Beleuchtung mit der Illumination der Stadtmauer konkurrieren und diese damit optisch in den Hintergrund treten lassen würde. Deshalb lehnt er die Umsetzung der Initiative des Ortsbeirats ab. Der Ortsbeirat hat sich aber anders entschieden und den Magistrat aufgefordert, am Höchster Mainufer insgesamt vier Lampen zur besseren Ausleuchtung für Fußgänger aufzustellen. Und zwar sollen diese Lampen am Übergang vom Maintor zum Uferweg sowie auf dem Weg vom Maintor in östlicher Richtung aufgestellt werden. Die noch vorhandenen Lampen auf dem Weg vom Maintor in westlicher Richtung sollen zudem nicht abgebaut werden. Für die Maßnahme werden aus dem Ortsbeiratsbudget bis zu 8.000 Euro zur Verfügung gestellt (siehe auch o. g. Vorlage OIB 276). Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Ortsbeiratsinitiative - Budget vom 04.11.2014, OIB 276 Stellungnahme des Magistrats vom 16.01.2015, ST 96 Stellungnahme des Magistrats vom 18.05.2015, ST 725 Stellungnahme des Magistrats vom 21.12.2015, ST 1788 Aktenzeichen: 91 52