Einrichtung der Jugendhilfe an Schulen auch für Gymnasialschüler II
Vorlagentyp: ST Magistrat
Stellungnahme des Magistrats
Die Jugendhilfe in der Schule ist ein zuverlässiger und bewährter Partner zur Begleitung und Stärkung von Schüler:innen sowie von Schulgemeinden. Der Magistrat unterstützt daher in diesem Jahr den Ausbau der Jugendhilfe an Grundschulen mit einmalig 700.000 € und die Jugendhilfe an Gymnasien mit
- 8 Millionen € (was die Gymnasialzweige der kooperativen Gesamtschulen einschließt). Die Stadtverordnetenversammlung hat am
- Juli 2023 der Aufhebung der haushaltswirtschaftlichen Sperre nach § 107 HGO zur Finanzierung dieser Maßnahmen aus Restmitteln des Bildungsdezernats zugestimmt. Ein entsprechendes Rundschreiben an die Schulen und Träger ist in Vorbereitung. Mittelfristig ist geplant, alle Grundschulen, die derzeit noch über keine Personalressource verfügen, mit jeweils einer halben Stelle auszustatten und die Kooperativen Gesamtschulen sowie die Hälfte der Gymnasien mit jeweils 2 Stellen auszustatten. Die andere Hälfte der Gymnasien wird in einem zweiten Schritt folgen. Um pädagogische Fachkräfte einstellen zu können, ist jedoch eine dauerhafte Finanzierung notwendig. Der Magistrat bemüht sich vor diesem Hintergrund, die jetzt für 2023 und 2024 beschlossenen Mittel ab dem Doppelhaushalt 2024/2025 ff. zu verstetigen.