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Warum soll der geplante Neubau in der Henriette-Fürth-Straße genehmigungsfähig sein?

Vorlagentyp: ST Magistrat

Stellungnahme des Magistrats

Zu

  1. a) Den Maßstab für die Beurteilung der Frage, ob sich ein Vorhaben in die nähere Umgebung einfügt, bilden die Art und das Maß der baulichen Nutzung, die Bauweise und die überbaubare Grundstücksfläche (§ 34 Abs. 1 BauGB). Auch das Rücksichtnahmegebot bezieht sich im Sinne eines rücksichtsvollen Einfügens auf die Zulässigkeitskriterien "Art und Maß der baulichen Nutzung, Bauweise und überbaubare Grundstücksfläche". Es schützt sowohl Nachbarinteressen als auch berechtigte Interessen des Bauherrn. Bei dem Einfügevorbehalt nach § 34 BauGB geht es weniger um eine strikte Fortführung der Nachbarbebauung oder eine Einheitlichkeit bzw. Uniformität, sondern darum, dass sich ein Vorhaben städtebaulich harmonisch in die nähere Umgebung einfügt. Die nähere Umgebung bildet dabei nicht nur die Bebauung in der unmittelbaren Nachbarschaft des Baugrundstücks, sondern auch die Bebauung der weiteren Umgebung des Grundstücks insoweit, als auch diese noch prägend auf das Baugrundstück einwirkt. Es sind ein Ersatz des Bolzplatzes und weitere, für alle umliegenden Bewohner:innen, öffentlich zugängliche Freiräume im geschützten innenliegenden Bereich der geplanten Wohnbebauung vorgesehen. Es sollen Spiel- und Kommunikationsräume mit Möglichkeiten für alle Altersklassen (Fitnessgeräte, Spielplatz, Schachspiel) angeboten werden. Zu 1. b) Durch die Nassauische Heimstätte Wohnstadt (NHW) soll im Bereich des Neubaus eine Wohnung im Erdgeschoss für die Nutzung als Sozialraum zur Vermietung angeboten werden. Dazu finden derzeit Gespräche zwischen der NHW und der Caritas statt. Zu 1. c) Die gesicherte Erschließung im Sinne des § 34 Abs. 1 S. 1 BauGB wird im Zuge der Bauberatung und des Baugenehmigungsverfahrens durch die Fachämter einschlägig geprüft und gewährleistet. Zu 1. d) Die Nassauische Heimstätte Wohnstadt möchte, zusätzlich zu den nach Stellplatzsatzung erforderlichen Stellplätzen für das geplante Neubauprojekt, weitere Stellplätze anbieten. Diese sollen durch die bestehende Bewohnerschaft angemietet werden können. Bei der Stellplatzvergabe sollen ältere und/oder eingeschränkte Bewohner:innen bevorzugt werden. Von Seiten des Vorhabenträgers werden geeignete Flächen für Ersatzparkraum während der Bauphase geprüft. Zu 1. e) Der Ausbau des Nahverkehrs im Sinne der Verkehrswende ist ein grundsätzliches Ziel der Stadt Frankfurt am Main (Masterplan Mobilität). Das ÖPNV-Angebot wird regelmäßig an veränderte lokale Anforderungen angepasst. Zu 1. f) Die Abfrage der Kapazitäten von Bildungseinrichtungen erfolgt unter den entsprechenden Fachämtern. Generell werden mit dem Integrierten Schulentwicklungsplan der Stadt Frankfurt am Main Maßnahmen entwickelt, um den bekannten und künftigen Engpässen bei Bildungseinrichtungen zu begegnen. Zu 1. g) Im Baugenehmigungsverfahren sind dem Bebauungsplanverfahren vergleichbare Beteiligungen der Öffentlichkeit formal nicht vorgesehen. Ein Leitsatz bei Nachverdichtungsvorhaben ist jedoch die frühzeitige und dauerhafte Einbindung der Bewohnerschaft. Demnach wurde der Öffentlichkeit im Zuge der Ortsbeiratssitzung am 10.10.2023 die Möglichkeit gegeben, sich über die vorgesehene Planung zu informieren und ihre Belange vorzubringen. Weiterhin wurden und werden Anfragen aus Bürgerschaft, Vereinen und Verbänden beantwortet und, soweit möglich, bei der Planung berücksichtigt. Auch für die Bauzeit wird dem Vorhabenträger eine stetige Kommunikation mit den Anwohnern empfohlen. Zu 1. h) Der Nachweis an zusätzlich notwendigen Plätzen für die Kinderbetreuung von 0 bis 6 Jahren solle innerhalb eines Vorhabengebiets einer Nachverdichtungsmaßnahme erfolgen. So ist es in den "Leitlinien der Nachverdichtung der Stadt Frankfurt am Main" vorgesehen. Um dies zu gewährleisten, werden Planungen rechtzeitig mit dem Stadtschulamt abgestimmt. Die angemessene Berücksichtigung wird mit der 5-gruppigen Kindertagesstätte gewährleistet. Laut dem Einzelhandels- und Zentrenkonzept der Stadt Frankfurt am Main ist die derzeitige und künftige Bewohnerschaft der Henriette-Fürth-Straße insbesondere durch den Rewe-Markt zwischen Schwanheimer Ufer und Martinskirchstraße versorgt. Zu
  2. Im Zuge des Neubauvorhabens sind ein Ersatz des Bolzplatzes und weitere, für alle umliegenden Bewohner:innen, öffentlich zugängliche Freiräume im geschützten innenliegenden Bereich der geplanten Wohnbebauung vorgesehen. Es sollen Spiel- und Kommunikationsräume mit Möglichkeiten für alle Altersklassen (Fitnessgeräte, Spielplatz, Schachspiel) angeboten werden.