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Keine Verdichtung zulasten der Kinder (Erwiderung zur Stellungnahme ST 1758)

Vorlagentyp: B

Bericht

Die Fläche wird derzeit unter anderem als Spiel- und Bolzplatz sowie als Abstellfläche für Kfz-Stellplätze genutzt. Die Grundstückseigentümerin gestattet die Nutzung als öffentlichen Spiel- und Bolzplatz auf vertraglicher Grundlage. Nun plant sie die Bebauung mit zwei Mehrfamilienhäusern, einer Kita und einer Tiefgarage. Das Vorhaben wird seit mehreren Jahren beraten. Der Magistrat hat sich dabei für eine hochwertige Gestaltung der Freiflächen und den Erhalt eines Ballspielplatzes eingesetzt. Im Rahmen des Neubauvorhabens ist daher ein neuer Bolzplatz mit einer Fläche von rund 260 m2 vorgesehen, der unter anderem für Streetball und Fußball genutzt werden kann. Zusätzlich wird im geschützten Innenbereich der Bebauung ein öffentlich zugänglicher Spielplatz mit hochwertigen Spielgeräten für alle Altersgruppen errichtet. Geplante Angebote umfassen unter anderem ein Schachspiel und ein Klettergerüst. Gemäß Hessischer Bauordnung muss ein Spielplatz für Kleinkinder in unmittelbarer Nähe der Wohnungen nachgewiesen werden. Diese Anforderung wird von der Grundstückseigentümerin erfüllt, wobei es keine rechtlichen Vorgaben zur genauen Gestaltung oder Ausstattung gibt. Sowohl der bestehende als auch der geplante (Ball-)Spielplatz sind für Kinder zwischen 3 und 14 Jahren ausgelegt. Kinderlärm führt laut § 22 Satz 1a BImSchG nicht zu schädlichen Umweltauswirkungen, sodass keine Nutzungskonflikte mit der Wohnbebauung zu erwarten sind. Im Zuge des Baugenehmigungsverfahrens wird ein Freiflächenkonzept vorgelegt, das einer fachlichen Prüfung durch die zuständigen Behörden unterliegt. Der für das Bauvorhaben erforderliche Stellplatznachweis gemäß Stellplatzsatzung soll durch eine Tiefgarage erbracht werden. Zusätzlich zu den Stellplätzen für die neuen Bewohnerinnen und Bewohner werden dort weitere Stellplätze für die bestehende Nachbarschaft bereitgestellt. Der Magistrat hat sich frühzeitig dafür eingesetzt, dass für die übrigen Stellplätze Ersatzparkraum geschaffen wird, und wird sich weiterhin für eine Realisierung engagieren. Die Grundstückseigentümerin prüft derzeit mögliche Flächenoptionen in der Umgebung des Baugrundstücks. Bereits vorab des Baugenehmigungsverfahrens, im Zuge der Bauberatung, wurden alle relevanten Fachbehörden beteiligt; so auch im Zuge der vorliegenden Berichterstattung. Eine Baugenehmigung darf nur versagt werden, wenn die rechtlichen Vorgaben nicht eingehalten werden. Ein solcher Fall liegt hier nicht vor. Die geplante Nachverdichtungsmaßnahme liegt im Grundschulbezirk der dreizügigen Minna-Specht-Schule. Diese Schule hat genügend Kapazitäten, um die zusätzlichen 8 Schülerinnen und Schüler pro Jahrgang aufzunehmen. Im Rahmen des Neubauvorhabens ist eine 5-gruppige Kindertageseinrichtung vorgesehen. Diese wird 10 Plätze für Kinder unter 3 Jahren, 40 Kindergartenplätze und 40 Hortplätze für Grundschulkinder umfassen. Zusätzliche Kita-Maßnahmen in Schwanheim sind nicht erforderlich. Die Erschließung der Henriette-Fürth-Straße ist weiterhin gewährleistet. Im Verlauf der Bauberatung hat sich der Magistrat vor allem für einen Ersatz des Bolzplatzes sowie für den Nachweis von zusätzlichem Ersatzparkraum eingesetzt. Bei der Ausgestaltung der Spielfreiflächen im geplanten Bauvorhaben werden Qualitätsanforderungen berücksichtigt, um die Entwicklung der Kinder zu fördern. Es ist ein vielfältiges und qualitativ hochwertiges Spielangebot für alle Altersgruppen geplant. Die Stellungnahme der Kriminalpolizei liegt noch nicht vor. Die vorliegende Abfassung des Zwischenberichts wurde, basierend auf der Anregung des Ortsbeirats 6 "Keine Verdichtung zulasten der Kinder" (Erwiderung zur Stellungnahme ST 1758), unter Beteiligung verschiedener Dezernate erstellt. Die eingeholten Auskünfte haben ergeben, dass eine Überarbeitung des Gesamtkonzepts nicht erforderlich ist. Das Konzept wird im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens umfassend durch die zuständigen Fachämter geprüft.