Das Brückenviertel im überarbeiteten Einzelhandels- und Zentrenkonzept angemessen darstellen
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 08.09.2017, ST
1751
Betreff: Das Brückenviertel
im überarbeiteten Einzelhandels- und Zentrenkonzept angemessen darstellen
Derzeit wird das Einzelhandels- und Zentrenkonzept
der Stadt Frankfurt am Main von 2011 überarbeitet. Neue bundesrechtliche
Vorgaben und verschiedene Urteile insbesondere zur Abgrenzung bzw.
gerichtlichen Kontrolle zentraler Versorgungsbereiche werden Änderungen an der
Zentrenkonzeption von 2011 erforderlich machen. Dazu gehört auch, dass die
beiden jetzigen C-Zentren "Dreieichstraße, Textorstraße, Darmstädter
Landstraße" und "Brückenstraße, Elisabethenstraße, Wallstraße" zusammengeführt
werden zum Grundversorgungszentrum "Brückenviertel / Darmstädter Landstraße".
Gemäß Entwurf des in Bearbeitung
befindlichen Einzelhandelskonzepts sind kennzeichnend für die neuen
"Grundversorgungszentren" folgende Merkmale: Versorgungsfunktion für den jeweiligen Stadtteil
bzw. kleinere Teilbereiche des Stadtgebietes mit einem Kundenpotenzial von etwa
10.000 bis 50.000 Einwohnern im funktionalen Versorgungsgebiet, zentrale, integrierte Lage im
Stadtteil / Siedlungsraum mit einer kompakten städtebaulichen Struktur, Angebotsschwerpunkt im kurzfristigen
Bedarfsbereich mit mindestens 1-2 (großflächigen) Lebensmittelmärkten als
Frequenzerzeuger, ergänzende
(überwiegend kleinteilige) Angebote im mittel- und langfristigen
Bedarfsbereich, weitgehend ohne Wettbewerb, mindestens zehn (in der Regel 20 bis 40)
Einzelhandelsbetriebe mit insgesamt mindestens 1.500 m2 (in der Regel 2.000 bis
5.000 m2) Verkaufsfläche, ergänzendes einzelhandelsnahes
Dienstleistungsangebot vorhanden. Demgegenüber sind "Ortbezirkszentren" (ehem.
B-Zentren) gekennzeichnet durch: teilstädtische (und ggf. auch teilregionale)
Versorgungsfunktion mit einem Kundenpotenzial von mindestens 100.000 Einwohnern
im funktionalen Versorgungsgebiet, zentrale, integrierte Lage im Ortsbezirk /
Siedlungsraum, breites
Angebotsspektrum mit vollständigem Angebot im kurzfristigen Bedarfsbereich und
umfassendem Angebot im mittel- und langfristigen Bedarfsbereich mit
Wettbewerbssituation, differenzierter Branchen- und Betriebsformenmix mit
großflächigen Magnetbetrieben und hohem Anteil an Facheinzelhandel, in der Regel über 100
Einzelhandelsbetriebe mit insgesamt mehr als 10.000 m2 Verkaufsfläche, breit gefächerte Nutzungsmischung
mit einem einzelhandelsnahen Dienstleistungs- und Gastronomieangebot sowie
(teilweise) auch kulturellen und öffentlichen Einrichtungen. Das Brückenviertel stellt gewissermaßen einen
Sonderfall dar, da es sich mit seiner spezialisierten Anbieterstruktur von
attraktiven, individuellen Fachgeschäften von anderen Grundversorgungszentren
abhebt. Vor allem in Brückenstraße und Wallstraße finden sich kleinteilige,
individuelle Fachangebote mit "Szene"-Charakter. Trotz der teilweise auch
mittelzentralen Angebote erreicht der Standort allerdings über die Breite des
Angebotsspektrums sowohl im kurz-, mittel- wie auch langfristigen
Bedarfsbereichs nicht die erforderliche differenzierte Struktur und Reichweite,
wie sie die übrigen Ortsbezirkszentren (Berger Straße, Leipziger Straße,
Schweizer Straße, Nordwestzentrum, Höchst) kennzeichnet. Dabei ist anzumerken, dass damit keine Aussage über
die Qualität des Angebots, die Profilierung im Sinne eines Standortmarketings
oder Einzugsbereiche einzelner Geschäfte ausgesagt wird. Unabhängig von der Kategorisierung
als Ortsbezirkszentrum oder Grundversorgungszentrum, genießen alle zentralen
Versorgungsbereiche nach Baugesetzbuch besonderen Schutz. Dies ist i.d.R.
relevant bei der Aufstellung von Bebauungsplänen sowie bei der Genehmigung von
großflächigen Einzelhandelsbetrieben. Dazu werden ergänzend zur Abgrenzung
zentraler Versorgungsbereiche Ansiedlungsregeln für nahversorgungsrelevante,
zentren- sowie nicht zentrenrelevante Sortimente definiert. Grundsätzlich sind
Ansiedlungen kleinteiliger Ladeneinheiten, wie sie das Brückenviertel prägen,
in städtebaulich integrierten Lagen zur Gebietsversorgung weiterhin
möglich. Dennoch wird der Anregung des
Ortsbeirats gefolgt, die Abgrenzung des zentralen Versorgungsbereichs gemäß der
jüngeren Entwicklung mit einer Verdichtung zentrenprägender Funktionen
anzupassen. Aktueller Einzelhandelsbesatz und von Seiten Gutachter und
Magistrat ersichtliche Entwicklungsperspektiven sind über die gesamte Länge der
Schifferstraße sowie im südlichen Teil der Brückenstraße zu gering, entlang von
Schulstraße und Walter-Kolb-Straße sowie im vorderen Bereich der kleinen
Brückenstraße ist dagegen eine Erweiterung sinnvoll. Dazu wird in Absprache mit dem Gutachter, dem
Arbeitskreis bestehend aus Stadtplanung, Wirtschaftsförderung, IHK und
Einzelhandelsverband ein neuer Abgrenzungsvorschlag zur Beratung vorgelegt.
Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 19.05.2017, OM 1649