Das Brückenviertel im überarbeiteten Einzelhandels- und Zentrenkonzept angemessen darstellen
Vorlagentyp: OF FDP
Begründung
Einzelhandels- und Zentrenkonzept angemessen darstellen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten das Einzelhandels- und Zentrenkonzept wie folgt zu überarbeiten:
- Das Quartier um die Brückenstraße/Elisabethenstraße/Wallstraße wird zukünftig als B-Zentrum dargestellt.
- Die räumliche Umgrenzung dieses Quartiers wird um die östliche Schulstraße, die südliche Brückenstraße, die kleine Brückenstraße und die Schifferstraße erweitert. Begründung: Derzeit wird das Einzelhandels- und Zentrenkonzept der Stadt Frankfurt am Main von 2011 überarbeitet. Dieses Konzept soll die künftige Einzelhandelsentwicklung in Frankfurt steuern und hat nicht zuletzt im Rahmen des Genehmigungsverfahrens von Einzelhandelsvorhaben eine wichtige Orientierungsfunktion. In dem Konzept von 2011 ist das sogenannte "Brückenviertel" als C-Zentrum dargestellt, passender wäre jedoch die Kategorie B-Zentrum. In Anlage 2 des Konzepts werden C-Zentren als Versorgungszentren mit Ausrichtung auf den Stadtteil bzw. den zugeordneten Wohnsiedlungsbereich mit einem Angebotsschwerpunkt im täglichen Bedarf, ergänzt um ausgewählte mittel- und langfristige Bedarfsgüter und einem Lebensmittel-SB-Markt als Magnetbetrieb definiert. Demgegenüber wird ein B-Zentrum als ein Versorgungszentrum mit Ausrichtung auf die Versorgungsstruktur des Ortsbezirks mit teilweise auch übergreifenden Versorgungsfunktionen sowie differenzierten Güter und Dienstleistungen des kurz- und mittelfristigen Bedarfs, ergänzt um spezialisierte langfristige Angebote, u. a. Warenhaus / Kaufhaus / Fachgeschäfte mit zentrenrelevanten Sortimenten als Magnetbetriebe umschrieben. Das sogenannte Brückenviertel hat keinen Lebensmittelmittel-SB-Markt als Magnetbetrieb. Auch ein Schwerpunkt im Angebot des Alltagsbedarfs ist im Brückenviertel nicht gegeben. Vielmehr verhält es sich so, dass das Angebot hochgradig spezialisiert ist und eine Versorgungsfunktion über die Grenzen des Ortsbezirks hinaus erfüllt. Tatsächlich hat sich unter den über 65 Läden im Viertel mit 15 verschiedenen Bekleidungsgeschäften ein entsprechender Schwerpunkt gebildet. Ferner finden sich hier mehrere Musikfachhändler, Kinderbekleidungsgeschäfte, Einrichtungs- und Designläden, zwei Buchhandlungen, zwei Apfelweinfachhändler, ein Feinkostspirituosenfachhandel, spezialisierte Lebensmittelhändler und Gastronomiebetriebe, die jeweils den oben umschriebenen Magnetbetrieben im Sinne eines B-Zentrums entsprechen. Läden für den Alltagsbedarf stellen im Brückenviertel gerade lediglich eine Ergänzung zu solchen des mittelfristigen Bedarfs, welche den deutlichen Schwerpunkt bilden. Auch die räumliche Umgrenzung ist zu überarbeiten, denn die Orientierungsfunktion des Konzepts wird den tatsächlichen Begebenheiten des Viertels nicht gerecht. So wird im Konzept von 2011 (Anlage 3) lediglich die nördliche Brückenstraße, die Wallstraße und die Elisabethenstraße erfasst. Unerwähnt bleibt die Schifferstraße, die kleine Brückenstraße und der südlich vom Alten Friedhof gelegene Teil der Brückenstraße. Diese sind jedoch genauso Teil des Brückenviertels und weisen ebenfalls eine Ladenstruktur auf, die auf den spezifischen Charakter dieses Zentrums ausgerichtet sind. Des weiteren stehen diese Läden in einem fußläufig erlebbaren Zusammenhang zu dem im Konzept von 2011 bereits anerkannten Viertel. Auch da laut dem Konzept außerhalb des jeweiligen Versorgungszentrums lediglich in besonders gelagerten Einzelfällen und nach eingehender Prüfung eine Neuansiedlung zugelassen werden soll, bedarf es einer grundsätzlichen Ausweitung der Fläche des Zentren-Bereichs des Brückenviertels. Denn durch diese Verknappung der für Einzelhandel verfügbaren Flächen steigen die Gewerbemieten, was gerade für den inhabergeführten Einzelhandel zur Verdrängung aus angestammten Versorgungszentren führt bzw. eine Ansiedlung solcher erschwert. Es ist aber so, dass gerade der inhabergeführte Einzelhandel zur Lebendigkeit eines Stadtteils beiträgt.
Inhalt
S
A C H S T A N D : Antrag vom 01.05.2017, OF 448/5
Betreff: Das Brückenviertel im überarbeiteten
Einzelhandels- und Zentrenkonzept angemessen darstellen Der Ortsbeirat möge
beschließen:
Der Magistrat wird gebeten das
Einzelhandels- und Zentrenkonzept wie folgt zu überarbeiten: 1. Das Quartier um die
Brückenstraße/Elisabethenstraße/Wallstraße wird zukünftig als B-Zentrum
dargestellt. 2. Die
räumliche Umgrenzung dieses Quartiers wird um die östliche Schulstraße,
die südliche Brückenstraße, die kleine Brückenstraße und die Schifferstraße
erweitert. Begründung: Derzeit wird das Einzelhandels- und Zentrenkonzept
der Stadt Frankfurt am Main von 2011 überarbeitet. Dieses Konzept soll die
künftige Einzelhandelsentwicklung in Frankfurt steuern und hat nicht zuletzt im
Rahmen des Genehmigungsverfahrens von Einzelhandelsvorhaben eine wichtige
Orientierungsfunktion. In dem Konzept von 2011 ist das sogenannte
"Brückenviertel" als C-Zentrum dargestellt, passender wäre jedoch die Kategorie
B-Zentrum. In Anlage 2 des Konzepts werden
C-Zentren als Versorgungszentren mit Ausrichtung auf den Stadtteil bzw. den
zugeordneten Wohnsiedlungsbereich mit einem Angebotsschwerpunkt im täglichen
Bedarf, ergänzt um ausgewählte mittel- und langfristige Bedarfsgüter und einem
Lebensmittel-SB-Markt als Magnetbetrieb definiert. Demgegenüber wird ein
B-Zentrum als ein Versorgungszentrum mit Ausrichtung auf die
Versorgungsstruktur des Ortsbezirks mit teilweise auch übergreifenden
Versorgungsfunktionen sowie differenzierten Güter und Dienstleistungen des
kurz- und mittelfristigen Bedarfs, ergänzt um spezialisierte langfristige
Angebote, u. a. Warenhaus / Kaufhaus / Fachgeschäfte mit zentrenrelevanten
Sortimenten als Magnetbetriebe umschrieben. Das sogenannte Brückenviertel hat keinen
Lebensmittelmittel-SB-Markt als Magnetbetrieb. Auch ein Schwerpunkt im Angebot
des Alltagsbedarfs ist im Brückenviertel nicht gegeben. Vielmehr verhält es
sich so, dass das Angebot hochgradig spezialisiert ist und eine
Versorgungsfunktion über die Grenzen des Ortsbezirks hinaus erfüllt.
Tatsächlich hat sich unter den über 65 Läden im Viertel mit 15
verschiedenen Bekleidungsgeschäften ein entsprechender Schwerpunkt
gebildet. Ferner finden sich hier mehrere Musikfachhändler,
Kinderbekleidungsgeschäfte, Einrichtungs- und Designläden, zwei Buchhandlungen,
zwei Apfelweinfachhändler, ein Feinkostspirituosenfachhandel, spezialisierte
Lebensmittelhändler und Gastronomiebetriebe, die jeweils den oben umschriebenen
Magnetbetrieben im Sinne eines B-Zentrums entsprechen. Läden für den
Alltagsbedarf stellen im Brückenviertel gerade lediglich eine Ergänzung zu
solchen des mittelfristigen Bedarfs, welche den deutlichen Schwerpunkt
bilden. Auch die
räumliche Umgrenzung ist zu überarbeiten, denn die Orientierungsfunktion des
Konzepts wird den tatsächlichen Begebenheiten des Viertels nicht gerecht. So
wird im Konzept von 2011 (Anlage 3) lediglich die nördliche Brückenstraße, die
Wallstraße und die Elisabethenstraße erfasst. Unerwähnt bleibt die
Schifferstraße, die kleine Brückenstraße und der südlich vom Alten Friedhof
gelegene Teil der Brückenstraße. Diese sind jedoch genauso Teil des
Brückenviertels und weisen ebenfalls eine Ladenstruktur auf, die auf den
spezifischen Charakter dieses Zentrums ausgerichtet sind. Des weiteren stehen
diese Läden in einem fußläufig erlebbaren Zusammenhang zu dem im Konzept von
2011 bereits anerkannten Viertel. Auch da laut dem Konzept außerhalb des jeweiligen
Versorgungszentrums lediglich in besonders gelagerten Einzelfällen und nach
eingehender Prüfung eine Neuansiedlung zugelassen werden soll, bedarf es einer
grundsätzlichen Ausweitung der Fläche des Zentren-Bereichs des Brückenviertels.
Denn durch diese Verknappung der für Einzelhandel verfügbaren Flächen steigen
die Gewerbemieten, was gerade für den inhabergeführten Einzelhandel zur
Verdrängung aus angestammten Versorgungszentren führt bzw. eine Ansiedlung
solcher erschwert. Es ist aber so, dass gerade der inhabergeführte Einzelhandel
zur Lebendigkeit eines Stadtteils beiträgt. Antragsteller:
FDP
Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 12. Sitzung des OBR 5
am 19.05.2017, TO I, TOP 36 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1649 2017
Die
Vorlage OF 448/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme