Lichtsignalanlage an der Ecke Altenhöferallee/Graf-von-Stauffenberg-Allee errichten
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 11.12.2015, ST
1745
Betreff: Lichtsignalanlage
an der Ecke Altenhöferallee/Graf-von-Stauffenberg-Allee errichten Gemäß dem gültigen Erlass des Hessischen
Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung vom 31.05.2002 sind
die Grenzwerte für die Einrichtung von Fußgängerschutzanlagen (FGSA, ugs.
"Fußgängerampeln") festgelegt. FGSA werden demnach in
folgenden Einsatzbereichen empfohlen: • 50 bis 100
Fußgänger pro Stunde (Fg/h) und über 750 Kraftfahrzeuge pro Stunde
(Kfz/h) •
100 bis 150 Fg/h und über 600 Kfz/h •
über 150 Fg/h und über 450 Kfz/h. Bei Kraftfahrzeugstärken von weniger als 450 Kfz/h
sollen FGSA grundsätzlich nicht angeordnet werden, weil zu befürchten ist, dass
dadurch Fußgänger häufiger bei "Rot" die Fahrbahn überqueren und sich dadurch
das Unfallrisiko erhöht. Der
Magistrat hat die Kraftfahrzeugstärken bereits am 07.07.2015 am Knoten
Altenhöferallee/Graf-von-Stauffenberg-Allee gezählt. Bei der Verkehrszählung
wurden die o.g. Werte für den Kfz-Verkehr nicht erreicht. Es wurden in der
Morgenspitze 276 Kfz/h in Richtung Norden und 103 Kfz/h in Richtung Süden
gezählt. In der Abendspitze wurden 396 Kfz/h in Richtung Norden und 310 Kfz/h
in Richtung Süden gezählt. Die Werte müssen separat betrachtet werden, da eine
bauliche Trennung der Fahrbahn existiert. Aus den vorgenannten Gründen bittet der Magistrat um
Verständnis, dass der Anregung nicht entsprochen wird. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 09.10.2015, OM 4604
Anregung an den
Magistrat vom 19.02.2016, OM 5079
Anregung an den
Magistrat vom 15.09.2017, OM 2127