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Programm zur städtebaulichen Weiterentwicklung des Seckbacher Ortskerns

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 08.09.2017, ST 1735 Betreff: Programm zur städtebaulichen Weiterentwicklung des Seckbacher Ortskerns Wie mit dem Bericht des Magistrats, B 43 vom 13.02.2017 berichtet, besteht mit Blick auf das gesamte Stadtgebiet für den Ortskern Seckbach kein vordringlicher Handlungsbedarf. Darüber hinaus sind durch die vorhandene Grundstücks- und Eigentümerstruktur, sowie die städtebaulich prägende und teilweise geschützte dörfliche Baustruktur die Eingriffsmöglichkeiten und das erkennbare Potenzial zur städtebaulichen Entwicklung gering. Grundsätzlich ist mittelfristig eine Aufwertung des Seckbacher Kernbereichs durch die Sanierung der Wilhelmshöher Straße und positive Folgeeffekte im Umfeld zu erwarten. Die Vorplanung wurde mit § 6877 vom 25.02.2016 bereits durch die Stadtverordnetenversammlung beschlossen. Ein städtebauliches Entwicklungskonzept erscheint aufgrund der eingeschränkten Potenziale und vor dem Hintergrund des fehlenden einschlägigen Förderprogramms und der benötigten finanziellen Mittel zur Umsetzung nicht zielführend. Daher wird die Erarbeitung von Seiten des Magistrats nicht verfolgt. Die Suche nach einem Ersatzstandort für die Turnhalle des Turnverein Seckbach wird weiter fortgesetzt. Zuletzt hat eine erneute Standortprüfung jedoch weiterhin kein positives Ergebnis erbracht. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Etatanregung vom 13.03.2017, EA 69 Etatanregung vom 14.03.2022, EA 6

Verknüpfte Vorlagen