Programm zur städtebaulichen Weiterentwicklung des Seckbacher Ortskerns
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S A C H S T A N D :
Stellungnahme des
Magistrats vom 08.09.2017, ST 1735 Betreff: Programm zur städtebaulichen
Weiterentwicklung des Seckbacher Ortskerns Wie mit dem Bericht
des Magistrats, B 43 vom 13.02.2017 berichtet, besteht mit Blick auf das
gesamte Stadtgebiet für den Ortskern Seckbach kein vordringlicher
Handlungsbedarf. Darüber hinaus sind durch die vorhandene Grundstücks- und
Eigentümerstruktur, sowie die städtebaulich prägende und teilweise geschützte
dörfliche Baustruktur die Eingriffsmöglichkeiten und das erkennbare Potenzial
zur städtebaulichen Entwicklung gering. Grundsätzlich ist mittelfristig eine Aufwertung des
Seckbacher Kernbereichs durch die Sanierung der Wilhelmshöher Straße und
positive Folgeeffekte im Umfeld zu erwarten. Die Vorplanung wurde mit § 6877
vom 25.02.2016 bereits durch die Stadtverordnetenversammlung beschlossen.
Ein städtebauliches Entwicklungskonzept erscheint
aufgrund der eingeschränkten Potenziale und vor dem Hintergrund des fehlenden
einschlägigen Förderprogramms und der benötigten finanziellen Mittel zur
Umsetzung nicht zielführend. Daher wird die Erarbeitung von Seiten des
Magistrats nicht verfolgt. Die Suche nach einem Ersatzstandort für die Turnhalle
des Turnverein Seckbach wird weiter fortgesetzt. Zuletzt hat eine erneute
Standortprüfung jedoch weiterhin kein positives Ergebnis erbracht. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Etatanregung vom
13.03.2017, EA 69
Etatanregung
vom 14.03.2022, EA 6