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Lärmmessungen U 5 - was tut der Magistrat?

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 03.09.2018, ST 1725 Betreff: Lärmmessungen U 5 - was tut der Magistrat? Auf der Strecke der Linie U5 wurden zwischen der Station Glauburgstraße und der Tunnelrampe am Scheffeleck Geräuschmessungen durchgeführt. Aus dem zugehörigen Gutachten gehen Empfehlungen über Maßnahmen zur Geräuschreduzierung hervor, die durch die VGF in vollem Umfang umgesetzt wurden. Hierzu zählen die vollständige Ausrüstung aller auf der Linie U5 verkehrenden Züge mit Radschallabsorbern sowie der Betrieb der Schienenbenetzungsanlage an der Tunnelrampe am Scheffeleck. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 16.03.2017, OM 1395

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