Lärmmessungen U 5 - was tut der Magistrat?
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 03.09.2018, ST
1725
Betreff: Lärmmessungen U 5
- was tut der Magistrat? Auf der Strecke der Linie U5
wurden zwischen der Station Glauburgstraße und der Tunnelrampe am
Scheffeleck Geräuschmessungen durchgeführt. Aus dem zugehörigen Gutachten gehen Empfehlungen
über Maßnahmen zur Geräuschreduzierung hervor, die durch die VGF in vollem
Umfang umgesetzt wurden. Hierzu zählen die vollständige Ausrüstung aller
auf der Linie U5 verkehrenden Züge mit Radschallabsorbern sowie der Betrieb der
Schienenbenetzungsanlage an der Tunnelrampe am Scheffeleck. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 16.03.2017, OM 1395