Lärmmessungen U 5 - Was tut der Magistrat?
Begründung
Magistrat? Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, kurzfristig Lärmmessungen zur U5 in der unteren Eckenheimer Landstraße zu veranlassen. Begründung: Anwohner der unteren Eckenheimer Landstraße klagen noch immer über eine erhöhte Lärmbelastung nach dem Bau der Hochbahnsteige Musterschule und Glauburgstraße der U5. Es ist daher verwunderlich, dass offensichtlich noch immer keine Lärmmessungen durchgeführt wurden wie es den Anwohnern und dem Ortsbeirat zugesichert wurde.
Inhalt
Antrag vom 01.03.2017, OF 194/3
Betreff: Lärmmessungen U 5 - Was tut der Magistrat? Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, kurzfristig Lärmmessungen zur U5 in der unteren Eckenheimer Landstraße zu veranlassen. Begründung: Anwohner der unteren Eckenheimer Landstraße klagen noch immer über eine erhöhte Lärmbelastung nach dem Bau der Hochbahnsteige Musterschule und Glauburgstraße der U5. Es ist daher verwunderlich, dass offensichtlich noch immer keine Lärmmessungen durchgeführt wurden wie es den Anwohnern und dem Ortsbeirat zugesichert wurde.Beratung im Ortsbeirat: 3