Sachstand: Tel-Aviv-Platz
Vorlagentyp: ST Magistrat
Stellungnahme des Magistrats
Zu
- Ein Grund für die Verzögerung ist der vorgefundene durchnässte Boden im Areal des Tunnels und der damit einhergehende notwendige Bodenaustausch. Auch interne Corona-Regelungen der Baufirma und ein Corona-Verdachtsfall bei einem Mitarbeiter auf der Baustelle haben zum Verzug geführt. Weiterer Grund für die Verzögerungen ist der Rückbau eines Kanals, der erforderlich gewesen ist, um künftig Aufstellflächen für die Feuerwehr auf dem Platz zu ermöglichen. Ein weiterer Grund war die zusätzliche Herstellung von Kanalanschlüssen. Zu 2. und
- Mit dem zwischen dem Erschließungsträger und dem Magistrat abgeschlossenen Vertrag hat der Magistrat Ersterem gemäß § 124 Baugesetzbuch (BauGB) die Erschließung des Vertragsgebietes übertragen. Dabei wird der Umfang der Maßnahmen gemeinschaftlich auf Basis einer Partnerschaft festgelegt. Insbesondere bei der Erschließung des Europaviertels West wurden während und auch vor den Bauausführungen einzelner Abschnitte des Erschließungsträgers durch den Magistrat umfangreiche Änderungen an den abgestimmten Erschließungsanlagen vorgenommen. Eine der wesentlichen Änderungen war dabei die Entscheidung des Magistrats, anstelle der geplanten U-Bahn durch das Europaviertel eine oberirdische Stadtbahn herzustellen. Daraus resultiert anstelle eines Autotunnels die jetzt unter dem Europagarten befindliche gemeinschaftliche Tunnelanlage für den Autoverkehr und die Stadtbahn. Auch die durch den Magistrat vorgesehene Bebauung des Tunnelportals West stellte den Erschließungsträger vor eine Herausforderung, da sich für die Umsetzung nur wenige Investoren begeistern konnten. Aus bautechnischer Sicht war vor einer endgültigen Herstellung des Tel-Aviv-Platzes aber erst die Kindertagesstätte zu realisieren, damit Aufgrabungen und sonstige Eingriffe in die Platzfläche, die Beschädigungen hervorrufen können, ausgeschlossen werden konnten. Der Magistrat sieht deshalb keinen Anlass, den Erschließungsträger auf Schadensersatz zu verklagen. Zu 4. und
- In Abstimmung mit dem Erschließungsträger und der bauausführenden Firma werden die Arbeiten zur Herstellung des Tel-Aviv-Platzes mit Ausnahme der Baumpflanzungen, der Arbeiten an der Pariser Straße sowie dem Einbringen der Ausstattungselemente in der
- Kalenderwoche 2020 abgeschlossen. Die Baufirma sieht zur Einhaltung dieses Termins den Einsatz einer zusätzlichen dritten Kolonne und Samstags-Arbeiten vor. Unmittelbar mit der vorgenannten Fertigstellung der Platzfläche ist auch die Übergabe der Fläche für die öffentliche Nutzung verbunden. Ein offizieller Übergabeakt ist aufgrund der Corona-Pandemie nicht vorgesehen.