Anwohnende bei Vergabepraxis von Kipppfostenparkplätzen bevorzugen
Vorlagentyp: ST Magistrat
Stellungnahme des Magistrats
Der Magistrat verweist auf seine Stellungnahme ST 1956 vom 22.09.2023: "Die bestehenden Kipp-Pfosten-Parkplätze wurden vor sehr vielen Jahren eingerichtet, nach dem damaligen Prinzip der 'autogerechten Stadt'. Mit den heute deutlich breiteren Pkw, den Anforderungen an barrierefreie Gehwege und der Erhöhung der Attraktivität des öffentlichen Raumes könnten solche Kipp-Pfosten-Parkplätze heute nicht mehr eingerichtet werden. Dies vorausgeschickt, befindet sich der Magistrat zu diesem Thema in ämterübergreifender Abstimmung und bedauert, noch keine abschließende Stellungnahme abgeben zu können."