Anwohnende bei Vergabepraxis von Kipppfostenparkplätzen bevorzugen
Antrag
Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung an den Magistrat (OM) beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, im Falle einer Kündigung von Kipppfosten-parkplätzen aus Gründen, welche die Mieter*innen nicht zu verantworten haben, diesen bevorzugt wieder einen Kipppfostenparkplatz zur Miete anzubieten. Der Magistrat wird in diesem Zusammenhang aufgefordert, ein Verfahren zu entwickeln, das Personen mit eingeschränkter Mobilität bevorzugt, sofern sie auf ein Fahrzeug angewiesen sind, und Mieter*innen, denen ihr Kipppfostenparkplatz z. B. wegen einer Baumaßnahme gekündigt wurde, gegenüber Neuantrag-stellenden bevorrechtigt.
Begründung
Menschen, die neu in die Alt- oder Innenstadt ziehen, wissen, dass es dort kaum Parkplätze im öffentlichen Straßenraum gibt. Für Mieterinnen und Mieter, die schon viele Jahrzehnte in diesem Bereich wohnen und seit ebenso langer Zeit einen Kipppfostenparkplatz mieten konnten, bedeutet eine Kündigung des Parkplatzes oft eine massive Einschränkung. Viele dieser Leute sind auch in einem Alter, in dem die Umstellung nicht mehr so einfach zu bewältigen ist. Daher ist es angebracht, diesen begrenzten Personenkreis bei der Vergabe zu bevorzugen. Da sich insgesamt die Anzahl der Kipppfostenparkplätze kontinuierlich reduzieren wird, sollten ohnehin keine "neuen" Mieter*innen mehr hinzukommen.
Beratungsverlauf 1 Sitzung
GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., ÖkoLinX-ARL, BFF und Die Partei gegen FDP (= Ablehnung)