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Lärmemissionen der U-Bahn im Bereich zwischen den Haltestellen Zeilweg und Niederursel

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 09.11.2012, ST 1687 Betreff: Lärmemissionen der U-Bahn im Bereich zwischen den Haltestellen Zeilweg und Niederursel Zu 1: Es ist zutreffend, dass mit einer Reduzierung der Fahrgeschwindigkeit grundsätzlich auch eine Reduzierung der Rollgeräusche der Stadtbahnfahrzeuge einhergeht. Dies gilt jedoch nur für gerade verlaufende Streckenabschnitte. Beim Durchfahren von Gleisbögen kann es hingegen bei verminderter Geschwindigkeit durch die längere Bogenfahrt zu entsprechend länger andauernden "Quietschgeräuschen" kommen. Vor diesem Hintergrund sieht der Magistrat in der angeregten Geschwindigkeitsreduzierung von Stadtbahnen an der angesprochenen Örtlichkeit keinen, die bestehende Problematik, lösenden Ansatz. Zu 2: Es ist dem Magistrat ein Anliegen, dass sich die Verkehrsgesellschaft Frankfurt am Main mbH als umweltbewusstes, modernes Unternehmen präsentiert. Deshalb werden, nicht zuletzt auch zur Wahrung der berechtigten Interessen der Anrainer von Stadtbahnlinien, permanent neue technische Erkenntnisse und Möglichkeiten zur Geräuschreduzierung gesucht und geprüft. Die auf dem Markt befindlichen technischen Möglichkeiten sind jedoch sehr begrenzt und wurden, soweit vorhanden, bereits weitgehend umgesetzt. So wurden die im Jahr 2002 im Bereich zwischen der Station Zeilweg und der Station Heddernheimer Landstraße eingebauten Schienenbenetzungsanlagen nach dem jeweiligen Stand der Technik aufgerüstet. Die neuen Stadtbahnwagen vom Typ U5 und die Straßenbahnen vom Typ "S" sind oder werden teilweise sogar ab Werk mit Spurkranzbenetzungsanlagen ausgerüstet. Zu 3: Derzeit werden sukzessive neue Stadtbahnwagen, Typ U5, ausgeliefert und nach deren Freigabe auf den Linien eingesetzt. Die alten Stadtbahnwagen werden nach und nach aus dem Fahrbetrieb genommen. Zu 4: Nachdem bereits mit dem Neubau der Riedbergstrecke auch im Bereich Louis-Pasteur-Straße/Sebastian-Kneipp-Straße zwei zusätzliche Benetzungsanlagen realisiert wurden, sind nunmehr nochmals zwei Anlagen in Bau und sollen spätestens im Frühjahr 2013 in Betrieb genommen werden. Zu 5: Aus dem von der VGF beauftragten schalltechnischen Gutachten ergibt sich, dass die Immissionsgrenzwerte nach der 16. Bundesimmissionsschutzverordnung (16. BImSchV) eingehalten werden. Dieses Gutachten entspricht in technischer Hinsicht - mit Blick auf das Zustandekommen der Werte bei der Gutachtenerstellung (Wetter, Fahrgeschwindigkeiten) - den geltenden Regeln. Sehr bewusst wurde ein unabhängiges Unternehmen beauftragt. Die VGF ist gerne bereit, bei einer entsprechenden Einladung, die Ergebnisse dem Ortsbeirat vorzustellen und zu erläutern. Zu 6: Siehe Punkt 4. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 14.06.2012, OM 1304