Lärmemissionen der U-Bahn im Bereich zwischen den Haltestellen Zeilweg und Niederursel
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 09.11.2012, ST
1687
Betreff: Lärmemissionen der
U-Bahn im Bereich zwischen den Haltestellen Zeilweg und Niederursel Zu 1: Es ist zutreffend, dass mit einer Reduzierung der
Fahrgeschwindigkeit grundsätzlich auch eine Reduzierung der Rollgeräusche der
Stadtbahnfahrzeuge einhergeht. Dies gilt jedoch nur für gerade verlaufende
Streckenabschnitte. Beim
Durchfahren von Gleisbögen kann es hingegen bei verminderter Geschwindigkeit
durch die längere Bogenfahrt zu entsprechend länger andauernden
"Quietschgeräuschen" kommen. Vor diesem Hintergrund sieht der Magistrat in der
angeregten Geschwindigkeitsreduzierung von Stadtbahnen an der angesprochenen
Örtlichkeit keinen, die bestehende Problematik, lösenden Ansatz. Zu 2: Es ist dem Magistrat ein Anliegen, dass sich die
Verkehrsgesellschaft Frankfurt am Main mbH als umweltbewusstes, modernes
Unternehmen präsentiert. Deshalb werden, nicht zuletzt auch zur Wahrung der
berechtigten Interessen der Anrainer von Stadtbahnlinien, permanent neue
technische Erkenntnisse und Möglichkeiten zur Geräuschreduzierung gesucht und
geprüft. Die auf dem Markt befindlichen technischen Möglichkeiten sind jedoch
sehr begrenzt und wurden, soweit vorhanden, bereits weitgehend umgesetzt. So
wurden die im Jahr 2002 im Bereich zwischen der Station Zeilweg und der Station
Heddernheimer Landstraße eingebauten Schienenbenetzungsanlagen nach dem
jeweiligen Stand der Technik aufgerüstet. Die neuen Stadtbahnwagen vom Typ U5
und die Straßenbahnen vom Typ "S" sind oder werden teilweise sogar ab Werk mit
Spurkranzbenetzungsanlagen ausgerüstet. Zu 3: Derzeit werden sukzessive neue Stadtbahnwagen, Typ
U5, ausgeliefert und nach deren Freigabe auf den Linien eingesetzt. Die alten
Stadtbahnwagen werden nach und nach aus dem Fahrbetrieb genommen. Zu 4: Nachdem bereits mit dem Neubau der Riedbergstrecke
auch im Bereich Louis-Pasteur-Straße/Sebastian-Kneipp-Straße zwei zusätzliche
Benetzungsanlagen realisiert wurden, sind nunmehr nochmals zwei Anlagen in Bau
und sollen spätestens im Frühjahr 2013 in Betrieb genommen werden. Zu 5: Aus dem von der VGF beauftragten schalltechnischen
Gutachten ergibt sich, dass die Immissionsgrenzwerte nach der 16.
Bundesimmissionsschutzverordnung (16. BImSchV) eingehalten werden. Dieses
Gutachten entspricht in technischer Hinsicht - mit Blick auf das Zustandekommen
der Werte bei der Gutachtenerstellung (Wetter, Fahrgeschwindigkeiten) - den
geltenden Regeln. Sehr bewusst wurde ein unabhängiges Unternehmen beauftragt.
Die VGF ist gerne bereit, bei einer entsprechenden Einladung, die Ergebnisse
dem Ortsbeirat vorzustellen und zu erläutern. Zu 6: Siehe Punkt 4. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 14.06.2012, OM 1304